Moin, moin,
war erst jetzt wieder da, daher eine sooo späte Antwort.
Ihr werde sinnvollerweise ab sofort zusammen veranlagt. Da wird alles auf beide angerechnet.
Die Fahrtkosten werden bei Dir in der Anlage N eingetragen und mindern somit gleichzeitig Eure zu zahlende Steuer (von beiden!) Es gaht also nix verloren.
Aber: Nur weil 900 € Fahrtkosten entstanden sind, heißt das nicht, dass die komplett von der Steuer abzuziehen sind!!! Die werden vom Einkommen abgezogen und dann eine neue Steuer ermittelt.
Beispiel: Du zahlst im Monat 550 € Lohnsteuer; also hast Du ein ca. Brutto von ca. 3.240 € (nehme mal noch Steuerklasse I an). Bei Fahrtkosten in Höhe von 900 € werden diese nun vom brutto runtergerechnet und somit ergibt sich ein neues brutto von 2.340 € mit einer Lohnsteuer von 309 €! Somit haben Dir die 900 € Fahrtkosten eine Steuerersparniss von 241 € eingebracht.
Dies wird dann natürlich ab jetzt über die sogenannte „Splitting-Tabelle“ zusammen mit den Einnahmen und Werbungskosten Deiner Frau berechnet.
Hoffe, ich konnte helfen.
Gruß, BruderH