Fahrkosten abseten als Ehepaar

Hallo,
ersteinmal zu meiner Situation, ich zahle ca. 550€ Steuern/Monat, meine Frau ca. 230€ Steuern/Monat. An Fahrkosten kann ich ca. 900€ (ca. 3000km /Monat)absetzen. Wir haben dieses Jahr geheiratet und nun farge ich mich ob ich die Fahrkosten nur von meinen Steuern (550€) absetzten kann oder werden unsere Steuern (gemeinsame Veranlagung) 780€ zur Berechung genommen?

Gruß

Willy

jeder von euch hat nen „Arbeitnehmerpauschbetrag“ in Höhe von 920€, wenn ihr ausser den Fahrtkosten keine weiteren Werbungskosten habt, wird dieser bei jedem von euch angesetzt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bei gemeinsamer Veranlagung werden die beiden Jahreseinkommen addiert und dann werden die verschiedenen Werbungskosten davon abgezogen bzw. Zinseinkünfte addiert. Der sich ergebende Betrag ist dann bei gemeinsamer Veranlagung gemeinsam zu versteuern. Soll heißen, jeder versteuert genau die Hälfte davon, egal wer nun mehr verdient hat.
Der Steuersatz ist dann genau gleich, als wenn beide Single wären und nach Steuerklasse eins versteuert werden. (Gutes Programm dazu: www.nettoeinkommen.de , läuft 30 Tage als Shareware ohne Einschränkungen.)
Beispiel:
Mann Jahreseinkommen 40000 Euro Steuerklasse 3 während des Jahres, Frau Jahreseinkommen 20000 Euro Steuerklasse 5 während des Jahres => Bei der Steuererklärung wird ein Gesamt-Ehepaareinkommen 60000 Euro daraus und dann wird das je zur Hälfte mit Steuerklasse 4 und 4 versteuert, was in der Summe genau so viel ist wie jeder einzeln 30000 Euro mit Steuerklasse 1.
Fahrtkosten führen also also jetzt nach der Hochzeit zu insgesamt weniger Rückzahlung. Dafür bringt aber die Steuerklasse 3 wieder mehr Rückzahlung, da die 10000 Euro Differenz zwischen 30000 und 40000 prozentual mehr Steuern kosten als die 10000 von 20000 auf 30000 der Ehefrau.
Und noch wichtig dazu: Es ist völlig egal, ob man während des Jahres die Steuerklasse 4 und 4 oder 5 und 3 wählt, am Jahresende gibt es halt dann verschieden viel zurück.
Dazu kann man auch das Programm nettoeinkommen fragen, das hat dazu einen Button zur Info über die bessere Steuerklassenwahl.

Hallo Willy
die Fahrtkosten (Fahrten Wohnung Arbeitsstätte) werden mit EUR 0,30 einfache Entfernung ermittelt. Bei 1.500 km einfache Entfernung macht das € 450 Werbungskosten im Monat und € 5.400 im Jahr. Dadurch reduzieren sich Ihre Einkünfte aus Nichtselbständiger Tätigkeit. Die Einkünfte Ihrer Frau und Ihre eigenen werden zusammengerechnet im Rahmen der sogenannten Zusammenveranlagung. Auf diese Gesamteinkünfte der Eheleute wird die Steuern (EST Soli und KIST)für die Eheleute ermittelt. Somit werden durch die hohen Fahrtkosten des Ehemanns das Gesamteinkommen der Eheleute und somit auch die Gesamtbelastung reduziert. Dies erfolgt mit Erstellung der Steuererklärung am Ende des Jahres.
Alternativ wäre ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit Eintrag in die Steuerkarte möglich, dann hätten Sie während des Jahres den monatlichen Vorteil durch die geringe Steuerbelastung. Das ist nunmehr ihre Entscheidung.

Viele Grüße

Reichl & Vetter

Also verstehe ich es richtig?
Ich kann Fahrkosten( ca. 50000 km/Jahr) als Werbungskosten (50000km * 0,30€ = 15000€) von unseren gemeinsamen Steuern absetzen?
Bsp.: Sie zahlt 3000€/Jahr und und ich zahl 5000€/Jahr an Steuern. Also können wir durch meine Fahrten 8000€ Steuern wiederholen?

Gruß

Will

Also verstehe ich es richtig?
Ich kann Fahrkosten( ca. 50000 km/Jahr) als Werbungskosten
(50000km * 0,30€ = 15000€) von unseren gemeinsamen Steuern
absetzen?

Sind die km 50.ooo Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte? Handelt es sich dabei um die einfache Entfernung zur Arbeitsstätte oder sind es mehrfache Fahrten? Oder handelt es sich um Fahrten für den Arbeitgeber bspw. zu Kunden, die vom Arbeitgeber erstattet werden

Viele Grüße

Reichl& Vetter

Das war jetzt nur ein BSP.
Ich fahre täglich 40km zum Arbeitsplatz und 40km zurück. = 400km/Woche.
Und am We fahre ich 540km nach hause. Macht 1080km/Woche.
Ich kann 1 Heimfahrt (=540 km) pro Woche absetzten.
D.h. ich kann wöchentlich 940km absetzten.
Leider zahle ich nicht so viel Steuern/Monat.

Gruß

Willy

Hallo Willi,

für Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit gilt nur die einfache Entfernung d.h. 40 km. Üblicherweise geht man von 230 Arbeitstagen aus somit 230 x 40 km x 03 = 2.760 EUR bzw. monatlich EUR 230. Bei einem Steuersatz von 40 % macht das ca. EUR 92.

Für Familiemheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung kann auch nur die einfache Entfernnung geltend gemacht werden.

Grüße

Ich glaube ich muss anders fragen.
Ich verdiene Brutto 40000€/jahr St-Klasse 4
Meine Frau verdient Brutto 25000€/Jahr St-Klasse 4
Macht zusammen 65000€/Jahr
nehmen wir an wir werden gemeinsam veranlagt.
Als Werbungskosten sollen NUR meine Fahrkosten geltend gemacht werden. (Ich habe einen Zweitwohnsitz usw.)
40km /Arbeitstag
und 540 km / Woche (Wohenendheimfahrt Gesamt 1080 km)
Dadurch kann ich 230 x 40 km X 0,3€ = 2760€

  • 47 x 540km x 0,3€ = 7614 € (An 47 Wochenenden bin fahre ich Heim)
    Summe = 10374€
    Ich zahle aber nur ca. 6400€ Steuern/Jahr
    D.h. es sind ca. 4000€ über.
    Kann ich diese 4000€ bei einer gemeinsamen Veranlagung von den Steuern meiner Frau awiederholen? Sie zahlt ca. 3000€ Steuern/Jahr.
    Oder habe ich da einen Denkfehler?

Gruß

Willy

Hallo Willy,

Dein Einkommen wird um € 10.374 auf € 29.626 reduziert. Dies wird mit dem Einkommen Deiner Frau zusammengerechnet. Somit habt ihr Einkünfte von € 54.626. Nach Abzug von Sonderausgaben geschätzt € 6000 würde ein EInkommen von T€ 48 verbleiben. DAS unterliegt der Einkommensteuer der Eheleute. Davon sind die Lohnsteuerbeträge abzuziehen und es müsste sich eine Erstattung ergeben.

Grüße

Danke für die Antwort. Das hab ich jetzt fast verstanden.
Wie hoch ist die Erstattung dann ungefähr?
Hab da wenig Ahnung von.

Hallo Willy,

ich gehe von einer Erstattung von ca. € 2.500 aus.

Viele Grüße

Reichl & Vetter

Ganz genau !Jeder füllt die Anlage N aus.
Man sollte vielleicht noch auf die Steuerklassen achten ! Wer am meisten verdiendt, sollte in die 3 !

Hallo Willy9 - leider kenne ich mich da nicht so gut aus. sorry für die unzureichende antwort
gruss horst

Moin, moin,

war erst jetzt wieder da, daher eine sooo späte Antwort.

Ihr werde sinnvollerweise ab sofort zusammen veranlagt. Da wird alles auf beide angerechnet.

Die Fahrtkosten werden bei Dir in der Anlage N eingetragen und mindern somit gleichzeitig Eure zu zahlende Steuer (von beiden!) Es gaht also nix verloren.

Aber: Nur weil 900 € Fahrtkosten entstanden sind, heißt das nicht, dass die komplett von der Steuer abzuziehen sind!!! Die werden vom Einkommen abgezogen und dann eine neue Steuer ermittelt.
Beispiel: Du zahlst im Monat 550 € Lohnsteuer; also hast Du ein ca. Brutto von ca. 3.240 € (nehme mal noch Steuerklasse I an). Bei Fahrtkosten in Höhe von 900 € werden diese nun vom brutto runtergerechnet und somit ergibt sich ein neues brutto von 2.340 € mit einer Lohnsteuer von 309 €! Somit haben Dir die 900 € Fahrtkosten eine Steuerersparniss von 241 € eingebracht.
Dies wird dann natürlich ab jetzt über die sogenannte „Splitting-Tabelle“ zusammen mit den Einnahmen und Werbungskosten Deiner Frau berechnet.

Hoffe, ich konnte helfen.

Gruß, BruderH

Hi,

hattest Du damals meine Antwort erhalten? Habe deine Anfrage noch als offen in meinem Account.