Hallo,
ich wollte mal nachfragen in wie weit man Fahrkosten absetzten kann. Wenn jemand bis August ein Studium macht und dann nach abgeschlossener Prüfung ab August zum Arbeiten geht. Dann wären das in etwa 160 Schultage gewesen. Wenn man nun an diesen 160 Tagen so ca. 19km fahren müsste - wären das dann 160Tage*2 (hin und zurück)*19km*30ct die man absetzten könnte oder greift hier die Regelung dass man das dann erst ab dem 4. Monat absetzten kann?
Kann mir da jemand ein wenig weiter hlefen?
Danke!
Hallo,
Wenn man nun an
diesen 160 Tagen so ca. 19km fahren müsste - wären das dann
160Tage*2 (hin und zurück)*19km*30ct die man absetzten könnte
oder greift hier die Regelung dass man das dann erst ab dem 4.
Monat absetzten kann?
Da sind nur die einfachen Entfernungskm absetzbar und auch schon für den Januar, da das Studium ja auch schon im Jahr davor lief. Die 3 Monatsfrist läuft nicht jedes Jahr wieder neu, sondern nur bei Wechsel der regelmäßigen Arbeitsstätte oder Unterbrechung von mehr als 4 Wochen.
Schöne Grüße
C.