Fahrkosten als Freibetrag auf Lohnsteuerkarte

Hallo,
ich habe mir vergangene Woche einen Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. Es handelt sich um die Fahrten zur Arbeit (Werbekosten). Unterscheidet sich der als Freibetrag eingetragene Wert von dem, wie er z.B. später in der Steuererklärung berechnet wird? (wird z.B. nur 50% als zuvoriger Freibetrag gewährt??) Da ab Januar 2002 die km-Pauschale etwas steigt habe ich eigentlich einen höheren Wert erwartet, statt dessen wurde nur ein Betrag in die Lohnsteuerkarte eingetragen, der diesem etwa zu 50% entspricht.
Oder hat sich der Beamte verrechnet (hat z.B. die einfache Distanz nur berücksichtigt …)

Danke + Gruß,

Michael

Hallo Michael,

die Fahrtkosten gehen nur mit der einfachen Entfernung in die Werbungskosten ein. Bei Dienstfahrten, die der Arbeitgeber erstattet, ist das anders, da werden die gefahrenen Kilometer berechnet.

Gruß Ralf

Irgendwo ein Finanzbeamte???
Hallo Ralf

Hallo Michael,

die Fahrtkosten gehen nur mit der einfachen Entfernung in die
Werbungskosten ein. Bei Dienstfahrten, die der Arbeitgeber
erstattet, ist das anders, da werden die gefahrenen Kilometer
berechnet.

Das ist mir klar. Meine Frage bezieht sich auf die Eintragung auf der Steuerkarte.
Im Steuerbescheid bekomme ich für die Fahrt zur Arbeit km x Pauschale/km = 6000,-- vergütet. Jetzt dachte ich, dass diese Summe auch in der Steuerkarte vermerkt wird, also jährlich 6000,–/ bzw. 500,-- pro Monat (ca.250 Euro/Monat) Doch mir wurde nur etwa die Hälfte eingetragen nämlich etwa 150 Euro!

Kann es sein, daß auf der Steuerkarte nicht der volle Betrag eingetragen wird, die Berechnungsformel dort abweicht???

Gruß,

Michael

Hallo, Michael
keine Sorge, alle Formeln sind davon völlig unberührt. Theoretisch kann man sich auf der Steuerkarte jeden Freibetrag eintragen lassen, den man will. Abgerechnet wird immer am Jahresende, und dann kriegt man eben was wieder, oder muss nachzahlen. Das würde Dir passieren, wenn der eingetragene Freibetrag nicht ausgeschöpft wird. Es ist nur eben so, dass die Finanzverwaltung lieber Geld an den Steuerzahler zurückzahlt, als Geld nachzufordern. Auf nachgefordertes Geld muss man nämlich warten, zuviel gezahlte Steuern dagegen bringen für Vater Staat zumindest Zinsgewinne. Daher tendieren Finanzbeamte dazu, vorab gewährte Freibeträge immer etwas niedrieger anzusetzen, so dass der Steuerbürger mehr abgezogen bekommt. Das hat aber wie gesagt auf die Jahreschlussabrechnung, sprich Steuereklärung, keinen Einfluss. Wenn es Dir nicht passt, Einspruch einlegen genügt, dann erhöhen die die Sache wahrscheinlich. Allerdings ist man verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, sobald in der Steuerkarte ein Freibetrag steht. Könnte ja sein, daß man dann zuwenig zahlt…
Grüße, Timo (kein Finanzbeamter)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael,

der Finanzbeamte hat die Fahrtkosten berechnet, dann DM 2000 Arbeitnehmerpauschbetrag (AN-PB) abgezogen und den Restbetrag als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Der AN-PB ist nämlich in der Monatslohnsteuertabelle schon enthalten und würde ansonsten doppelt berücksichtigt.
Vielleicht kommst du ja nun auf die richtigen Zahlen.

Gruß

Peter

Das ist mir klar. Meine Frage bezieht sich auf die Eintragung
auf der Steuerkarte.
Im Steuerbescheid bekomme ich für die Fahrt zur Arbeit km x
Pauschale/km = 6000,-- vergütet. Jetzt dachte ich, dass diese
Summe auch in der Steuerkarte vermerkt wird, also jährlich
6000,–/ bzw. 500,-- pro Monat (ca.250 Euro/Monat) Doch mir
wurde nur etwa die Hälfte eingetragen nämlich etwa 150 Euro!

hi micha,

wie oben schon gesagt, berechnet das ganze sich wie folgt:

fahrten wohnung arbeit:

ersten 10km zu 70Pf
die restl. zu 80Pf
mal die arbeitstage im jahr

bsp.

30km entfernung bei 230 tagen =

((10 * 0,70) + (20 * 0,80)) * 230 = 5.290
abgezogen der werbungskostenpauschbetrag der schon in allen
lohnsteuerklassen ausser der 6 enthalten ist.

5.290

  • 2.000
    = 3.290

/ 12 monate
= 274,17 DM
/ 1,95583
= 140,18 Euro

so und nicht anders.

gruss

showbee