Hallo,
ich habe mir vergangene Woche einen Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. Es handelt sich um die Fahrten zur Arbeit (Werbekosten). Unterscheidet sich der als Freibetrag eingetragene Wert von dem, wie er z.B. später in der Steuererklärung berechnet wird? (wird z.B. nur 50% als zuvoriger Freibetrag gewährt??) Da ab Januar 2002 die km-Pauschale etwas steigt habe ich eigentlich einen höheren Wert erwartet, statt dessen wurde nur ein Betrag in die Lohnsteuerkarte eingetragen, der diesem etwa zu 50% entspricht.
Oder hat sich der Beamte verrechnet (hat z.B. die einfache Distanz nur berücksichtigt …)
Danke + Gruß,
Michael