Ich hatte einen Arbeitsunfall gehabt. Musste zum Augenarzt, selber kann ich nicht fahren und bin auf Ein Taxi angewiesen. Wer übernimmt die kosten dafür. Die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft.
Hallo Roland,
da es sich um die Behandlung der Folgen eines Arbeitsunfalls handelt, ist die Berufsgenossenschaft dafür zuständig.
Laß Dir vom Taxifahrer die Kosten quittieren und vom behandelnden Augenarzt einen „Taxi-Schein“ ausstellen, da Du nicht selbst fahren konntest.
Nach Vorlage von Quittung, Taxischein und Kontonummer steht der Erstattung nichts im Wege.
Dir wünsche ich gute Besserung
Gruß
Andreas
Ich hatte einen Arbeitsunfall gehabt. Musste zum Augenarzt,
selber kann ich nicht fahren und bin auf Ein Taxi angewiesen.
Wer übernimmt die kosten dafür. Die Krankenkasse oder die
Berufsgenossenschaft.