Fahrkosten bei GBR steuerlich Absetzen

Tach,

kurze Frage,

Ein Gesselschafter einer GBr fährt 2 mal die Woche jeweils 200 km um von seinem Wohnort zur Gbr Betriebsstätte zu kommen, kann man die Fahrkosten Steuerlich auf einer privaten Steuererklährung geltend machen? Kann er diese von seiem zu versteuerbaren Brutto absetzen wenn ja was muss man dazu einreichen und was angeben. Dies Gbr ist nur Nebengewerbe gewessen, er war mit einem 100 % Vertrag ganz normal Angestellter bei einer anderen Firma. Reicht nach wie vor die verkürzte Fassung der Steuererklärung und das man es einfach als 2 Arbeitsplatz angibt und die KM einträgt?

Völliger Steuererklährungs Frischling

Die Fahrtkosten für die Fahrten zur Betriebsstätte eines Gesellschafters einer Personengesellschaft sind Sonder-Betriebsausgaben in begrenzter Höhe (§ 4 Abs.5 Nr.6 EStG) und müssen in der „Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte“ der GbR geltend gemacht werden.
www.gesetze-im-internet.de
Gruß, R.H.G.