Fahrkosten beim Vorstellubgsgespräch

Hallo,

habe eine Frage! Was auch sonst? :smile:

Ich hatte drei Vorstellungsgespräche bei einem Unternehmen. Das Unternehmen hat mir im ersten Mail geschrieben:
„Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir anfallende Fahrt- und Reisekosten erst ab einer Entfernung von 50 Kilometern erstatten (Pkw 0,30 € pro km, Bahntickets 2. Klasse mit Originalbeleg)“
Nach meine Auffassung hat das Unternehmen ein Wahlrecht eingeräumt. Ich habe mich entschieden mit dem Auto zu fahren. Es sind fast 400 km (Einfache Strecke)(800 km für Hin- und Rückfahrt) und das drei mal. Nach der Absage habe ich die Fahrkostenabrechnung beantragt (700 €) und es heiß jetzt:
„Wir können Ihnen die Fahrtkosten nur in Höhe eines 2. Klasse Bahntickets erstatten“(450 €).

Daher meine Frage: Gibt es gesetzliche Regelungen nach der Höhe der Fahrkosten? Sollte man den Vorschlag annehmen und 450 € akzeptieren oder kann man auf 700 € bestehen?

Ich freue mich auf Ihre Antworten.

Vielen Dank,

Malachit

Hallo,

Daher meine Frage: Gibt es gesetzliche Regelungen nach der
Höhe der Fahrkosten?

Ja, § 670 BGB

Gruß
Otto