Hallo,
entscheidend ist immer, was am Ende dabei rauskommt - soll unser Altkanzler Helmut Kohl einmal gesagt haben. In diesem Fall wohl nichts - deshalb am Besten gleich zum Ende.
Ausgangssituation:
Dualstudent mit anerkannten Ausbildungsvertrag also Azubi und
nebenbei Student an einer Fachhochschule.
Liegt ein sog. Ausbildungsdienstverhältnis vor, könnten Werbungskosten
geltend gemacht werden. Wenn nicht Sonderausgaben für die eigene Berufsausbildung, begrenzt auf 4.000 €/Jahr.
Anfallende Fahrkosten pro Tag (zur Hochschule)70km - 10€
Wenn die 70 km die einfache Entfernung darstellen 70*0,3 € = 21 €,
wenn 70 km die Rückfahrt enthalten 35*0,3 €/km =10,50 €,
jeweils für die Tage an denen die FH aufgesucht wird
Wohnung: 35m²/ 180€ kalt. Wohnort = Standort Arbeitgeber.
Steuerlich wohl nicht relvant, ggf. könnte ein Mietzuschuss (Wohngeld) beantragt werden (Gemeindeverwaltung, Kreisverwaltung). Allerdings erhält kein Wohngeld, wer vorübergehend von seinem eigentlichen Wohnort abwesend ist, zum Beispiel um während der Ausbildung/des Studiums in einer anderen Gemeinde zu leben. Aber Fragen kosten ja nichts.
Ausbildungsvergütung ca. 700 € Brutto.
700 €*12 =8.400 €
Zieht man davon die Sozialversicherungsbeiträge und den Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer ab, der wohl auch einem Azubi zusteht, ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag für Ledige liegt (2009 = 7.834 €, 2010 = 8.004 €).
Die eingangs geschilderte Möglichkeit, Kosten steuerlich geltend zu machen, verpufft damit, denn ein zu versteuernde Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrages ist steuerfrei.
MfG
Zemionow