Hallo,
Mal folgender Sachverhalt:
Herr A und Frau B sind Verheiratet, Herr A erleidet einen Schlaganfall und kann seitdem kein Auto mehr Fahren.
Herr A muss 3 mal die Woche zur Gymnastik in den 10km entfernten grösseren Ort.
Seine frau muss ihn nun ja Fahren, nun die Frage sind sämtliche Fahrtkosten im Pflegegeld inbegriffen oder kann man diese Gesondert beantragen??
welche massnahmen sind im Pflegegeld fest integriert und was sind „sonderbelastungen“ die separat berechnet werden können.
Die ehefrau ist die Pflegegeld bezieheri.
danke im vorraus
Hallo,
Mal folgender Sachverhalt:
Herr A und Frau B sind Verheiratet, Herr A erleidet einen
Schlaganfall und kann seitdem kein Auto mehr Fahren.
Herr A muss 3 mal die Woche zur Gymnastik in den 10km
entfernten grösseren Ort.
Die Gymnastik ist keine Pflege sondern Behandlung. Daher werden diese Kosten auch nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt.
Ob hier ein Leistung möglich ist, muss daher mit der Krankenversicherung (privat oder GKV) abgeklärt werden.
Das Pflegegeld deckt weitgehend die Grundpflege (z.B. Waschen, Körperpflege, Betten, Wäschewechseln, Tag- und Nachtwachen). Behandlungspflege (z.B. Injektionen, Verbände, Katheterwechsel, Einläufe, Einreibungen, Wickel, Gehübungen, mediz. Bäder, Verabreichung von Medikamenten) wird von Krankenversicherung bezahlt.
technische Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Verbrauchsmittel (z.B. Windeln) oder Wohnungsumbau sind nicht im Pflegegeld enthalten. Dafür gibt es gesonderte Zuschüsse.
Auch für Verhinderungspflege und Rentenzahlungen für die Pflegekraft gibts u.U. etwas.
Schau Dich dich da am besten einfach selbst im Netz um.
Schöne Grüße, Bernhard