Ein Arbeitnehmer ist bei der Arbeit ohnmächtig geworden und hat daraufhin häufige Arzttermine wahrzunehmen.
Welche km können dort geltend gemacht werden (einfache oder Hin-Rückfahrt) ?
Mit welchen Kosten werden diese km angerechnet ?
Ein Arbeitnehmer ist bei der Arbeit ohnmächtig geworden und hat daraufhin häufige Arzttermine wahrzunehmen.
Welche km können dort geltend gemacht werden (einfache oder Hin-Rückfahrt) ?
Mit welchen Kosten werden diese km angerechnet ?
hi,
30ct je gefahrenen km stellen außergewöhnliche belastungen dar. soweit diese über der zumutbaren belastung liegen, mindern diese das einkommen und indirekt dann auch die einkommensteuer.
gruss vom
showbee
Ein Arbeitnehmer ist bei der Arbeit ohnmächtig geworden
Hmmm, der Unfall ist doch am Arbeitsplatz passiert.
Dann sind es Werbungskosten. (auch 30ct je gefahrenen km )
Verpflegungsmehraufwand bei längeren Arzt- oder Klinikbesuchen nicht vergessen!
Gruß JoKu
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Hin- und Rückfahrt oder nur einfache Fahrt ?
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Hallo superbat,
zu Wegeunfällen frage die Berufsgenossenschaft deines Arbeitgebers.
>> Keine Praxisgebühren bei Schul- und Arbeitsunfällen
Gesetzliche Unfallversicherung trägt weiter alle Kosten
Wer nach einem Unfall auf dem Weg zur Schule oder Arbeit ärztliche Hilfe benötigt, muss keine Praxisgebühr von 10 € zahlen. Darauf hat der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Westfalen-Lippe hingewiesen. Arbeitnehmer seien während der Arbeit und auf dem Weg dorthin grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Das gelte auch für Schüler, Kindergartenkinder und Studenten.
Da die Gesetzesänderung nur die gesetzliche Krankenversicherung betreffe, bleibe bei der Unfallversicherung alles beim Alten. Das heißt: Wer nach einem Arbeitsunfall zum Arzt oder in die Klinik fährt, muss weder seine Versichertenkarte plus 10 € vorlegen, noch Zuzahlungen für Medikamente, stationäre Behandlungen, Hilfsmittel oder Fahrtkosten zahlen. Diese werden weiter ohne Eigenbeteiligung von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen.
Hallo,
leider ist Deine Aussage nicht ganz korrekt. Man ist nicht grundsätzlich gesetzlich unfallversichert auf dem Weg/bei der Arbeit/von der Arbeit.
Auf der Toilette zum Beispiel, oder bei „Unfällen aus innerem Grund“ (rechtliche Sprache).
Gruß
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Hallo superbat,
ich habe nur den WDR-Beitrag aufgeführt und geschrieben, du mögest die BG deines Arbeitgebers fragen.
Der Einfachheit halber nehme ich an, dass du den Unfall nicht auf der Toilette hattest.
Ist es nicht besser, die Fahrtkosten ersetzt zu bekommen als sie nur als Werbungskosten anteilig zurück zu erhalten?
Nach dem Besuch von 7 BG-Seminaren, dem Verfassen von 10 redaktionellen Beiträgen zum Arbeits- und Unfallschutz und der persönlichen Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Dozenten einer BG bin ich auch Multiplikator für ca. 60 Organisationseinheiten.
Gruß
Black Eddy