Mein Mann muss mehrmals im Jahr in eine Spezialklinik zu Kontrolluntersuchungen. Erst nach den Untersuchungen wird entschieden, ob er stationär aufgenommen wird. Die Entfernung beträgt mehr als 100 km, und er kann nicht selbst fahren. Ist zu 100% schwerbehindert. Wenn entschieden wird, dass er wieder nach Hause kann: Trägt die Krankenkasse die Fahrkosten?
Hallo,
ich meine es wird Hin-und Rückfahrt erstattet. Aber warum rufst du nicht bei der KK an und fragst?
Gruß aria
Hallo …,
medizinisch notwendige Fahrten wo der Patient nicht selbst fahren kann werden von der Krankenkasse übernommen der Patient muss allerdings zuzahlen.
Man sollte dies aber unbedingt VORHER mit der Krankenkasse abklären. Wenn ich mich recht entsinne füllt der behandelnde Arzt ein entsprechendes Rezept bzw. Bescheinigung aus die der Fahrer bekommt. (Zuzahlung beachten).
In anderen Fällen z.B. Arbeitsunfällen übernimmt medizinisch notwendige Fahrten die man nicht selbst… die Berufsgenossenschaft ganz ohne Zuzahlung.
VG Joe
Hallo,
Fahrten zur ambulanten Behandlung werden nur dann übernommen wenn dies vorher bei der Kasse beantragt wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, so.z.B. ein Behindertenausweis mit den Merkmalen aG und/oder Hi. und Pflegestufe II - liegt beides nicht vor, kann es trotzdem zu einer Bewilligung kommen wenn der behandelnde Arzt diese
Voraussetzungen auch so attestiert, was den körperlichen Zustand betrifft. Zu beachten ist auch, dass die Kasse die Fahrkosten nur bis zu nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit übernimmt.
Mein Rat - mit der Kasse abklären.
Gruss
Czauderna
Hallo,
zu:
„medizinisch notwendige Fahrten wo der Patient nicht selbst fahren kann werden von der Krankenkasse übernommen der Patient muss allerdings zuzahlen“
Nein. so sagt z.b. der von dir angegebene Link:
„Bei ambulanten Behandlungen gibt es nur in den wenigsten Fällen eine Kostenübernahme, die unbedingt vorab mit der Krankenkasse geklärt werden sollte.“
Ausnahmen gibt es aber z.B. bei einer ambulanten Chemotherapie.
Grüße
godam
Mein Mann muss mehrmals im Jahr in eine Spezialklinik zu
Kontrolluntersuchungen.
Die GKV bezahlt nach meiner Kenntnis nur die Fahrten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
Du mußt der GKV also auch darlegen, weshalb Du unbedingt in das 100km entfernte Krankenhaus möchtest, wenn auch z.B. in 5km Entfernung passende Behandlungen angeboten werden.