Fahrkostenanrechnung Immobiliengutachter

Hallo zusammen,

Ich hatte letzten Sommer einen öffentlich vereidigten Gutachter mit der Beurteilung
eines Fachwerkhauses beauftragt, da ich Kaufgedanken hatte und mir eine neutrale
fachmännische Meinung einholen wollte.

Es gab keine schriftliche Vereinbarung über Kosten, lediglich mündlich gab es die Aussage,
dass ca. ein halber Tag, also etwa 500€ Kosten enstehen würden.
Nach einem halben Jahr kam un die Rechnung, in der Tat 525Eur, nun meine Frage:
Der Gutachter hat 4 Std. a` 95€ in Rechnung gesetzt, davon war eine Stunde Fahrzeit (Hin und Rückweg je 1/2 Std.).
Zusätzlich eine km-Pauschale von 0,75€/km, bei 82km Gesamtstrecke also 61,50€.
Mich ärgert, dass die Fahrt quasi doppelt berechnet, also zusätzlich zur km-Pauschale noch
der volle Stundensatz eines Gutachters veranschlagt wurde. Während der Fahrtzeit arbeitet
der Gutachter nach meinem Ermessen nicht Sinne seiner eigentlichen Tätigkeit.
Ist dieses Vorgehen rechtmässig?
Ist die Rückfahrt überhaupt zwangsläufig anrechungsfähig?
Vielleicht gibt es jemand, der sich damit auskennt, vielen Dank im Voraus für eure Meinung.

Gruß

Siehe hierzu:
http://www.uebersetzerportal.de/nachrichten/n-archiv…
Gruss
Molnar

Siehe hierzu:
http://www.uebersetzerportal.de/nachrichten/n-archiv…
Gruss
Molnar

Hallo Herr Molnar,

vielen Dank für Ihren Hinweis.
Nur nochmal zum Verständnis: Wenn ich es nach diesem Gesetzesauszug richtig verstanden habe, darf für die Fahrzeit der Stundensatz angesetzt werden.
Die km-Pauschale darf aber normalerweise nicht über 0,30 Eur liegen.
Ob die Rückfahrt in jedem Fall zu erstatten ist konnte ich nicht genau rauslesen.
Liege ich da richtig?
Nochmals danke für eine kurze Rückinfo.

Gruß
Matthias

Die Rückfahrt ist Bestandteil der Leistung und soll daher dementsprechend vergütetet werden.
Was die Mindestsaetze angeht, diese sind dann anzuwenden, falls nicht anderes im Vorab vereinbart wurde.

Gruss
Molnar