Fahrkostenbeihilfe

Hallo Mein Arbeitsverhältnis wird zum 31.07.10 gekündigt. Ab den 02.08.10 habe ich aber schon wieder eine neue Arbeitsstelle, bei der allerdings meine Fahrstrecke 3 mal so weit ist (einfache Strecke 40 km). Da ich mich ja nun für einen Tag arbeitssuchend melden muss, kommt mir grad die Idee Fahrkostenbeihilfe zu beantragen. Das gibt es doch normalerweise für ein halbes Jahr. Aber wenn ich nun nur diesen einen Tag arbeitslos bin, weiß ich nicht ob mir das zusteht??? LG

Nein, da gibt es keine Hilfe.
Hallo Mein Arbeitsverhältnis wird zum 31.07.10 gekündigt. Ab
den 02.08.10 habe ich aber schon wieder eine neue
Arbeitsstelle, bei der allerdings meine Fahrstrecke 3 mal so
weit ist (einfache Strecke 40 km). Da ich mich ja nun für
einen Tag arbeitssuchend melden muss, kommt mir grad die Idee
Fahrkostenbeihilfe zu beantragen. Das gibt es doch
normalerweise für ein halbes Jahr. Aber wenn ich nun nur
diesen einen Tag arbeitslos bin, weiß ich nicht ob mir das
zusteht??? LG