Fahrkostenerstattung Bewerbungsgespräch

Hallo,

ich habe eine Frage zu der Fahrtkostenrückerstattung bei Bewerbungsgesprächen. Ich weiß, dass man diese Kosten erstattet bekommt, wenn der Arbeitgeber nicht ausdrücklich dies ausschließt.

Meine Frage ist nun, ob man die Fahrkosten auch einfordern kann, wenn man die besagte Stelle selbst ablehnt? Also einem nicht der Arbeitgeber absagt, sondern man selbst die Stelle ablehnt?

Freundliche Grüße
Alex

Hallo,

ich kann dir leider nicht weiterhelfen.

Liebe Grüße

Hallo Alex,

dies sind definitiv zu wenig Informationen, da kann ich keine Auskunft geben! Du wirst Dich da am besten mit jemand aus Deiner Firma unterhalten müssen. Du hast leider nicht einmal geschrieben ob es sich bei dem Berwerbungsgespräch in derselben Firma mit anderem Dienstort handelt oder nicht. Generell kannst Du solche Kosten über die >Einkommensteuererklärung absetzen.

Du wirst Dich da am besten mit jemand aus

Deiner Firma unterhalten müssen. Du hast leider nicht einmal
geschrieben ob es sich bei dem Berwerbungsgespräch in
derselben Firma mit anderem Dienstort handelt oder nicht.

Um es nochmals genauer zu formulieren (eigentlich dachte ich mir, dass das genau wäre. Leider arbeite ich (noch) nicht!, kann mich deshalb auch nicht in meiner Firma beraten lassen. Ebenso habe ich deshalb keine Einkommenssteuer. Bin mom. noch Student und grad auf Arbeitssuche).
Wie dem auch sei, hier nochmal meine Frage:
Ich habe mich bei Firma X beworben und die hätten mich auch genommen. Ich habe ihnen abgesagt, da sie mir lediglich 20 Stunden pro Woche Arbeitszeit angeboten haben. Kann ich dann Fahrkosten einfordern, wenn ich die Stelle ausschlage?

Freundliche Grüße und trotzdem schon mal vielen Dank für Ihre Antwort.

Hallo,
jetzt kann man die Frage sehr einfach beantworten, NEIN!
Eine Fahrtkostenerstattung für Bewerbungsgespräche gibt es im Regelfall nicht! Diese können lediglich über die nächste Einkommensteuererklärung mit angegeben werden.