Fahrkostenerstattung für nicht genehmigten Urlaub

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe mal direkt eine Frage und hoffe mir kann Jemand weiter helfen :smile:

Also angenommen ein Azubi im dritten Lehrjahr hat nächsten Monat seine Abschlussprüfungen und hat noch 20 Überstunden sowie 13 Urlaubstage für dieses halbe Jahr übrig.

Da er das UN nach der Ausbildung verlassen will muss er ja sein Stunden- und Urlaubskonto nullen, richtig?

Die eigentlcihe Frage lautet nun: Wenn ihm nur ein Teil des Urlaubs genehmigt wurde und weiterhin eine Auszahlung des restlichen Urlaubs angeboten wurde, kann er dann zusätzlich zum nicht angetretenen Urlaub Fahrkostenerstattung verlangen? Er hat immerhin täglich rund 100 Km Fahrweg zu bewältigen.

Andersherum: Kann er auf seinen restlichen Urlaub bestehen oder muss er akzeptieren wenn der Betrieb aus betrieblichen Gründen den Urlaub verweigert und somit die Auszahlung annehmen?

Vielen Dank im Voraus :wink:

Hallo,

grundsätzlich sind Fahrtkostenerstattungen eine betrieblich geregelte Angelegenheit, die man nur dann abschließend bewerten kann, wenn man die Regelung vollständig und im exakten Wortlaut kennt.

Wird aber eine Fahrtkostenerstattung/-zuschuß für den Weg von und zur Arbeit gezahlt, kann diese idR nicht deswegen zurückbehalten werden, weil der AN (bzw. Azubi) mit Wissen und Wollen des AG mehr Tage arbeitet, als er eigentlich müßte.

Grundsätzlich sind aber bei einem Azubi nur schwer „dringende betriebliche Gründe“ vorstellbar, warum Urlaub und Zeitguthaben nicht abgefeiert werden könnten. Eine einfache Störung bzw. Einschränkung des Betriebsablaufes reicht da nicht aus.
Jeder AN kann im Zweifelsfall die Urlaubsnahme versuchen gerichtlich zu erzwingen, ggfs. auch mit dem Mittel der einstweiligen Verfügung.
Gäbe es im Betrieb einen BR, hätte dieser bei dieser Angelegenheit volle Mitbestimmung

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Danke für die Antwort.

der Auszubildende hat im Endeffekt einfach mit dem Geschäftsführer gesprochen und dieser war sehr einsichtig und konnte die Lage des Azubis verstehen und hat Ihm dann für 10 Tage Urlaub einen 90 Euro Tankgutschein ausgestellt.

die Lage war relativ kompliziert da prinzipiell eine Fahrkostenerstattung nicht geregelt ist in diesem Unternehmen und somit auch kein Recht darauf besteht.

LG