Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe mal direkt eine Frage und hoffe mir kann Jemand weiter helfen
Also angenommen ein Azubi im dritten Lehrjahr hat nächsten Monat seine Abschlussprüfungen und hat noch 20 Überstunden sowie 13 Urlaubstage für dieses halbe Jahr übrig.
Da er das UN nach der Ausbildung verlassen will muss er ja sein Stunden- und Urlaubskonto nullen, richtig?
Die eigentlcihe Frage lautet nun: Wenn ihm nur ein Teil des Urlaubs genehmigt wurde und weiterhin eine Auszahlung des restlichen Urlaubs angeboten wurde, kann er dann zusätzlich zum nicht angetretenen Urlaub Fahrkostenerstattung verlangen? Er hat immerhin täglich rund 100 Km Fahrweg zu bewältigen.
Andersherum: Kann er auf seinen restlichen Urlaub bestehen oder muss er akzeptieren wenn der Betrieb aus betrieblichen Gründen den Urlaub verweigert und somit die Auszahlung annehmen?
Vielen Dank im Voraus