Fahrkostenerstattung Leihfirma

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Fahrkostenerstattung für die Fahrt zum Gespräch bei der ZAF. Könnte man, da die ZAF in einer anderen Stadt ist und man mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen müsste, die Fahrtkosten geltend machen? Es geht hier nur um das erste Gespräch dort und nicht um den späteren Arbeitsort.
Geht das auch, wenn in der Einladung darauf hingewiesen wird, dass die dafür nicht aufkommen?
Danke im Vorraus