ich habe mal eine Frage zur Fahrkostenpauschale die ich von meinem Arbeitgeber bekomme. Ich habe 180 EUR Brutto mit auf der Gehaltsabrechnung, (bin erst seit 2009 dort beschäftigt). nun steht meine Steuererklärung noch für das letzte Jahr an und ich habe einen Brief vom Finanzamt bekommen das ich die Steuererklärung doch bitte so schnell wie möglich einreichen sollte.
Besteht die Gefahr das ich evtl. etwas zurückzahlen muss??
Da ich bis zu diesem Brief noch keinen bekommen habe in dem ich dazu aufgefordert wurde meine Steuererklärung zu machen.
bei Deinen Werbungskosten setzt Du den tatsächlichen Wert an, und in der Erklärung wird das eine gegen das andere aufgerechnet. Ist nur die Frage, ob Du noch mehr Aufwendungen geltend machst z.B. waschen der Berufsbekleidung, Bewerbungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Beitrag an Berufsverband e.t.c.
Liebe Grüße
Anne Einbrodt
Fahrtkostenpauschalen werden direkt bei der Gehaltsabrechnung mit 15% pauschalversteuert und somit ist es für dich unschädlich.
Du darfst naturlich nur noch die Fahrtkosten als Werbungskosten ansetzen die nicht durch den Zuschuß abgedeckt sind
Grüsse Sylwia