Fahrkostenpauschale statt bruttolohn

hallo,

ein Arbeitgeber, bei dem jemand bisher einen Minijob hatte, vergibt an diesen jetzt einen festen Arbeitsvertrag. In den Verhandlungen war der Vorschlag 1400,- Euro brutto bei einer 32 Stunden Woche. Jetzt meint z.B. der Arbeitgeber, er möchte weniger Bruttolohn zahlen, dafür aber eine Pauschale von 35 Cent je Kilometer, den die Arbeitsstätte von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt ist. Das sind ziemlich genau 25 km. Er meinte, das
wäre dann Steuerfrei und so käme der AN auf den gleichen Nettolohn, wie bei 1400 Euro brutto, nur kann man eben dann dazu nichts mehr
absetzen bei der Steuererklärung. Der AN hätte Lohnsteuerklasse 5,
weshalb ich mal ausgerechnet hatte, dass man da einen Nettolohn bekäme
von 855 Euro (bei 1400 brutto).

Gelesen habe ich jetzt aber, dass diese Pauschale doch
steuerpflichtig wäre…könnte es sein, dass der AG das nicht
weiss…die Steuer nicht abführt und der AN dann dumm da steht, weil er noch Unmengen nachzahlen muss, wenn die Steuererklärung fällig wird?

wenn der AN dann nach 1 Jahr noch 1000,-Euro ans Finanzamt zahlen müsste, müsste er ja Schulden machen nur um Arbeit zu haben *gg*
Ich würde mich echt über einige Tipps freuen, falls sich jemand damit
auskennt. Danke :smile:))

mit freundlichen Grüßen

Claudia Riemschneider

Hallo,

bei einer Fahrtkostenerstattung von 35 Cent wären 5 Cent steuerpflichtig, weil die Pauschale nur 30 Cent beträgt.

Vermutlich hatte der Arbeitgeber auch 30 Cent vorgeschlagen.
Diese 30 Cent wären dann pauschal zu versteuern, was bereits in der Lohnabrechnung geschieht und den Arbeitnehmer bei der Steuererklärung nicht mehr belastet.

Gruß
Lawence

Gelesen habe ich jetzt aber, daß diese Pauschale doch
steuerpflichtig wäre…könnte es sein, daß der AG das nicht
weiß…die Steuer nicht abführt und der AN dann dumm da
steht, weil er noch Unmengen nachzahlen muß, wenn die
Steuererklärung fällig wird?

Also mal ganz langsam.

Der Arbeitgeber kann die als Werbungskosten absetzbaren Aufwendungen für die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte als pauschalbesteuerten Bruttolohn zusätzlich zum normalen Bruttolohn zahlen. Zusätzlich heißt, daß bei Vertragsbeginn z. B. 1.000 Euro Brutto und weitere 200 Euro Fahrtkostenpauschale gezahlt werden. Nicht möglich ist es, ab Beginn einige Monate 1.200 Euro zu zahlen und dann auf die Idee zu kommen, dies auf 1.000 Euro und 200 Euro - wie beschrieben - aufzuteilen.

Nicht möglich vor allem deshalb, weil dann der Hauptgrund für die Fahrtkostenerstattung, die Sozialversicherungsfreiheit dieser Zahlungen, wegfiele.

Möglich ist, dem Arbeitnehmer bei gleichbleibendem Nettolohn weniger normales Brutto und zusätzlich Fahrtkostenerstattung anzubieten. Der Arbeitnehmer macht dabei im Prinzip kein Minus, sofern es gleich von Anfang an vereinbart wurde und das Vertragsverhältnis bestehen bleibt. Der Arbeitgeber spart einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge ein.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo Claudia,

zum Thema Pauschalbesteuerung haben die anderen ja schon geschrieben. Aber wie Du richtig bemerkt hast:

nur kann man eben dann dazu nichts mehr
absetzen bei der Steuererklärung.

Genau das einer der Haken an dem Konstrukt!

Der zweite Hacken: Dadurch, daß der Bruttolohn geringer ausfällt, veringern sich die Leistungen aus der Sozialversicherung (Rentenanwartschaften, Krankentagegeld, Arbeitslosengeld). Ich käme mir als Arbeitgeber schäbig vor meinen Arbeitnehmern sowas anzubieten. Nicht falsch verstehen: Als zusätzliche Leistung ist eine Fahrtkostenzuschuss eine feine Sache, wenn dadurch aber der Bruttolohn niedriger ausfällt, zahlt der Arbeitnehmer die Zeche …

HTH
Conrad

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten!

nun ja, in diesem Fall wäre der AG wohl relativ geizig und lässt seine Minijobber wahrscheinlich für 6,- Euro/Stunde ohne Feiertagsbezahlung und ohne Urlaubsbezahlung etc. arbeiten…insofern wäre der so etwas gewohnt und würde sich sicher nicht schäbig fühlen…Aber so lange noch so viele Leute auf der Straße sitzen, könnte man wohl so ziemlich machen, was man will…:smile:

Danke noch einmal!

Mit freundlichen grüßen

claudia R.