Fahrkostenrückerstattung für 3. Kind

Hallo,
ich hatte 2013/2014 4 Kinder in den Schulen und musste Ihnen Monatsabo-Fahrkarten Bezahlen.In den Schulen meiner 2 Jüngeren hieß es,dass wir das Geld am Schuljahresende nach Antrag beim Landratsamt zurückerstattet bekommen. Die Rückerstattung für das 4. Kind habe ich erhalten,jedoch für das 3. Kind möchtre das Landratsamt nicht zurückzahlen mit Ausreden wie: Das Landratsamt Heilbronn zahlt nur für 1 Kind das Fahrkartengeld zurück. Ich habe vor 3 Jahren im Raum Karlsruhe gewohnt und von da weiss ich,dass ab dem 2. Kind die Fahrkarten kostenlos zugeschickt wurden,sprich: das dritte und vierte Kind fuhr kostenlos in die Schule. Ist mein Anliegen Gesetzlich vorgeschrieben?

Bezuschussung Schülerbeförderung Landkreis HN
Servus,

wenn Du auf dem Landratsamt genauso von „Ausreden“ rumgeblökt hast, ist es kein Wunder, dass man Dich da nicht ernst genommen hat.

Zuschüsse/Erstattungen für Schülerbeförderung liegen nämlich in der Kompetenz des Landkreises, so dass das, wie das KA behandelt, für HN so wichtig ist wie halt Gelbfüßler wichtig sein können.

Das, was Du zitiert hast, steht so ganz sicher in keinem Bescheid, und ich fände es interessant, was der Sachbearbeiter wirklich gesagt hat. Ach Leut, wenn Ihr doch ein einziges Mal solche Sachen mit einem Dreizeiler machtet - dann wüßten hinterher alle Beteiligten, woran sie sind.

Als Grundlage für einen ggf. erneuten Antrag liest Du bitte die einschlägige Satzung - Schwerpunkt auf § 8.

Schöne Grüße

MM

Hast du einen (schriftlichen) Antrag gestellt?

Wurde daraufhin ein schriftlicher Bescheid erlassen?

In diesem Bescheid müssen die gesetzlichen Grundlagen für die Ablehnung genannt werden.