fahrlässige Körperverletzung

Was passiert, wenn bei einer Körperverletzung durch Fahrlässigkeit (zB harmloses Schubsen oder eine leichte Ohrfeige) Schäden entstehen, die der Verursacher niemals hätte absehen können und niemals gewollt hätte? Beispielsweise weil die körperliche Konstitution des „Opfers“ nicht sehr robust ist. Wenn jetzt diese Sache angezeigt würde - mit welcher Strafe hätte der „Täter“ wohl zu rechnen?

Hallo Zusammen,

ich möchte hier bereits in Frage stellen, dass es sich um Fahrlässigkeit handelt. Denn wenn A dem B eine Ohrfeige gibt und sei sie auch leicht, dann dürfte dies vorsätzlich und damit nicht fahrlässig begangen sein.

Gruß
Who_knows

Wie habe ich mir eine fahrlässige Ohrfeige vorzustellen?

Wie habe ich mir ein fahrlässiges Schubsen vorzustellen?

Was habe ich mir darunter vorzustellen, wenn Schäden durch eine „fahrlässige“ Ohrfeige entstehen, weil die körperliche Konstitution des Geohrfeigten „nicht sehr robust“ ist? Lassen sich diese Schäden präzisieren? Lässt sich die Formulierung „nicht sehr robust“ präzisieren?

Wieso stehen die Worte Opfer und Täter in Anführungsstrichen?

Fragende Grüße

Petra

ist. Wenn jetzt diese Sache angezeigt würde - mit welcher
Strafe hätte der „Täter“ wohl zu rechnen?

An Stelle des „Täters“ würde mich die zivilrechtliche Seite sehr viel mehr interessieren. Wenn er für z.B. die gesundheitlichen Folgen aufkommen muß, kann das erheblich unangenehmer werden als eine „Strafe“.

Hallo Mayflower,
Die normale Körperverletzung ist ein Straftatbestand, der aber nur auf Antrag verfolgt wird. Hierfür ist in den meisten Bundesländern der Gang zu einer Schiedsperson (in Sachsen heißen die Schiedspersonen Friedensrichter) bindend vorgeschrieben. Erst nach erfolgloser Güteverhandlung nimmt das zuständige Gericht Deine Klage entgegen. Erkundige dich bei deiner Gemeinde, der nächsten Polizeidienststelle oder dem Amtsgericht ob das für Dich zutrifft. Info gibt es auch unter www.schiedsamt.de
Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte
Gruß Schiedsmann