Fahrlässige KV

Hallo,
ich hab gerade an meine Zeit im Kindergarten gedacht,
da ist mir wieder voller Schreck eingefallen was dort mal
vorgefallen war:
Wir hatten dort eine „Bastelecke“, dort durften wir
Elektrogeräte zerlegen. Nun, eigentlich geht davon ja auch
keine große Gefahr aus, man kann sich halt schneiden, passiert
draussen aber genauso. Nur habe ich eines Tages mal einen
Fotoapparat zerlegt, und es hat einen ordentlichen Knall getan,
der Elko für den Blitz war wohl noch aufgeladen. Nun kann man sich
an sowas ja ordentlich verletzen, verbrennen oder gar das Herz bleibt
stehen.
Wer würde in so einem Fall haften?
Die „Bastelobjekte“ wurden immer von den Eltern „gestiftet“.

Gruss

Vermutung:

Mit fahrlässiger Körperverletzung kannst du richtig liegen, wenn, dann ist meines Erachtens der Kindergarten als Betreiber der Einrichtung dran, denn wenn die die ihnen überlassenen Kinder mit etwas spielen lassen, was gefährlich ist, dann verletzen sie ihre Sorgfaltspflicht.