Hallo,
Folgender Sachverhalt :
Der Besitzer eines Ferienhauses spannt eine Antenne über
bzw auf dem Grund eines Bauern direkt vor seinem Ferienhaus.
Bisher gab es damit auch nie Probleme, nun hat der Bauernhof
jedoch einen neuen Besitzer und dieser untersagt dem Funker
nun seinen Grund zu betreten, somit kann er die Antenne nicht wieder
abbauen. Also reist der Ferienhausbesitzer ohne seine Antenne wieder
ab. Bei einem Sturm reisst nun der Ast, an dem die eine Seite
der Antenne (40 Meter Draht) befestigt war, ab, eine Kuh verfängt sich
in dem Draht, kugelt den Hang hinab und verendet.
Nun stellt sich die Frage nach der Haftung des Ferienhausbesitzers.
Er WOLLTE die Gefärdung ja entfernen, durfte es aber nicht. Somit
ist der Bauer doch selbst schuld, oder?
Dazu muss ich sagen: Prinzipiell hätte ich die Frage am liebsten
anders gestellt, nämlich in der Form: Jemand wirft eine (gesichrte)
Handgranate in einen Garten, darf sie aber nicht herausholen,
und der Sohn des Hausbesitzers sprengt sich in die Luft.
Nun habe ich hier aber schon gelernt, dass eine Handgranate anders
zu behandeln ist wie eine Antenne und man Fahrlässigkeit bei einer
Waffe schon dann bejahen kann wenn nur der Schlüssel zum Waffenschrank
im Küchenschrank lag. (Ich hoff mal es war soweit richtig).
Gruss