hallo!
Man muss dienstlich viele Orte besuchen und bekommt dazu einen Dienstwagen gestellt. Während des Arbeitstages parkt man den Dienstwagen in der Mittagspause zwischen Autos, die senkrecht zur Fahrtrichtung auf dem Parkplatz des Restaurants parken. Dabei verschätzt man sich im Radius des Abbiegens in die Parklücke: Das Heck kommt nicht weit genug rum und man stößt mit dem hinteren Kotflügel gegen das daneben parkende Auto.
Der Arbeitgeber behauptet, dieses Verhalten wäre grob fahrlässig.
Meiner Auffassung nach liegt aber einfache/normale Fahrässigkeit vor.
Die erforderliche Sorgfalt beim Einparken wurde eingehalten, man hat sich leider einfach knapp verschätzt.
Für mich ist dies eine glasklare Angelegenheit, doch verrenne ich mich manchmal in meinen Ansichten und oft wurde mir hier das überraschende Gegenteil präsentiert.
Deswegen frage ich euch: Seht ihr das genauso?
Was wäre beim Einparken ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit?
Gruß
Paul