Fahrlässigkeit

hallo!

Man muss dienstlich viele Orte besuchen und bekommt dazu einen Dienstwagen gestellt. Während des Arbeitstages parkt man den Dienstwagen in der Mittagspause zwischen Autos, die senkrecht zur Fahrtrichtung auf dem Parkplatz des Restaurants parken. Dabei verschätzt man sich im Radius des Abbiegens in die Parklücke: Das Heck kommt nicht weit genug rum und man stößt mit dem hinteren Kotflügel gegen das daneben parkende Auto.

Der Arbeitgeber behauptet, dieses Verhalten wäre grob fahrlässig.
Meiner Auffassung nach liegt aber einfache/normale Fahrässigkeit vor.
Die erforderliche Sorgfalt beim Einparken wurde eingehalten, man hat sich leider einfach knapp verschätzt.

Für mich ist dies eine glasklare Angelegenheit, doch verrenne ich mich manchmal in meinen Ansichten und oft wurde mir hier das überraschende Gegenteil präsentiert.

Deswegen frage ich euch: Seht ihr das genauso?
Was wäre beim Einparken ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit?

Gruß
Paul

Hallo Paul,

final kann ich diese Frage nicht beantworten.

Klar wäre so eine fiktive Parkdelle vermeidbar gewesen, wenn man nach vorne und in alle Seitenspiegel gesehen hätte.
Aber andererseits passieren jeden Tag viele Unfälle, weil jemand eben nicht mit den 100% der theoretisch möglichen Aufmerksamkeit sein Fzg gelenkt hat.
Ob dies nun war, weil er schon mit dem übernächsten Kunden einen Termin vereinbart hat, oder ob er einfach nach mehrstündiger Fahrt einfach nicht mehr so konzentriert war: Ich sehe das auch als einfache Fahrlässigkeit.

Mir ist es selbst mal passiert, dass ich trotz PDC rückwärts eine Wand „angedätscht“ habe. Meine Kinder im Auto rumgeblödelt, zwei kleine Kinder vor dem Auto mit dem Laufrad unterwegs - ich habe das Piepsen schlichtweg nicht mehr wahrgenommen…

Viele Grüße
Lumpi