Hallo,
mal angenommen, man lässt fahrlässig seinen PKW-Schlüssel in
einer Tasche unverschlossen im Büro und jemand entwendet dann
Tasche, Schlüssel und den Wagen - zahlt da die Hausrat oder
Kasko oder ist das Pech?
Wenn es sich um das Büro beim Arbeitgeber handelt, und man nur einmal kurz auf der Toilette etc. war, zahlt die Versicherung, wenn dies entsprechend versichert ist. Dies trifft auch auf die eigene Wohnung oder bei Besuch bei Freunden zu.
Nicht mehr zahlen müsste die Versicherung, wenn man die Tasche in einem Lokal liegen lässt, um zur Toilette zu gehen.
Hier ist aber die Rechtssprechung strittig; einige OLG bejahen die Fahrlässigkeit, andere OLG’s sehen hier die Versicherung in der Pflicht. (Es kommt darauf an, wie der „Schadenshergang“ der Versicherung gemeldet wird.)
Wie würde es aussehen, wenn es ein fremdes Auto (geleast,
gemietet oder geliehen) ist?
Bei Autovermietern ist Diebstahl überwiegend im Preis bereits eingerechnet, bei geliehenem Fahrzeug , unentgeltlich, haftet m.E. der Fahrzeughalter.
Greift da die Privathaftpflicht
oder kann man dem Eigentümer des Wagens dann sein Leben lang
das Geld für das verloren gegangene Auto abstottern?
Falls einmal ein solcher theoretischer Fall eintreten sollte, kann man nur dazu anraten, unverzüglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, bevor man der Versicherung auch nur telefonsiche Auskünfte erteilt.
…und man sollte sich beim Lügen bei der Schadensmeldung des Versicherers nicht erwischen lassen, weil hier dann wg. versuchter Betrug die Versicherung zur Schadensübernahme nicht mehr verpflichtet ist;–)
Schönen Tag noch.
Danke vorab und schöne Grüße
Martin