Fahrlässigkeit: PKW weg - wer zahlt?

Hallo,

mal angenommen, man lässt fahrlässig seinen PKW-Schlüssel in einer Tasche unverschlossen im Büro und jemand entwendet dann Tasche, Schlüssel und den Wagen - zahlt da die Hausrat oder Kasko oder ist das Pech?

Wie würde es aussehen, wenn es ein fremdes Auto (geleast, gemietet oder geliehen) ist? Greift da die Privathaftpflicht oder kann man dem Eigentümer des Wagens dann sein Leben lang das Geld für das verloren gegangene Auto abstottern?

Danke vorab und schöne Grüße

Martin

Hallo,

mal angenommen, man lässt fahrlässig

nur fahrlässig oder grob fahrlässig oder per Vorsatz?

seinen PKW-Schlüssel in
einer Tasche unverschlossen im Büro und jemand entwendet dann
Tasche, Schlüssel und den Wagen - zahlt da die Hausrat

Evtl. ja, die Tasche und vielleicht den anderen Kram

oder Kasko

wenn es nur fahrlässig war, dann ja

oder ist das Pech?

könnte so werden, wenn die Gesellschaft es als grob fahrlässig einstuft (aber dabei zählt dann auch der Grad der Schwere In den Fällen der grob fahrlässigen Herbeiführung sind wir
berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis
zu kürzen.
)

Wie würde es aussehen, wenn es ein fremdes Auto (geleast,
gemietet

Hängt von den Verträgen ab! Kann keiner hier im Forum beantworten!

oder geliehen) ist?

ist wie eigenes Auto, wenn man fahren durfte!!!

Greift da die Privathaftpflicht

Ja, sich an den Kopf! *scherzel*

oder kann man dem Eigentümer des Wagens dann sein Leben lang
das Geld für das verloren gegangene Auto abstottern?

Ja auch dies geht. Steht jedem frei!:wink:

Danke vorab und schöne Grüße

Bitte hinterher und ebenso vG

René

Hallo,

mal angenommen, man lässt fahrlässig seinen PKW-Schlüssel in
einer Tasche unverschlossen im Büro und jemand entwendet dann
Tasche, Schlüssel und den Wagen - zahlt da die Hausrat oder
Kasko oder ist das Pech?

Wenn es sich um das Büro beim Arbeitgeber handelt, und man nur einmal kurz auf der Toilette etc. war, zahlt die Versicherung, wenn dies entsprechend versichert ist. Dies trifft auch auf die eigene Wohnung oder bei Besuch bei Freunden zu.

Nicht mehr zahlen müsste die Versicherung, wenn man die Tasche in einem Lokal liegen lässt, um zur Toilette zu gehen.
Hier ist aber die Rechtssprechung strittig; einige OLG bejahen die Fahrlässigkeit, andere OLG’s sehen hier die Versicherung in der Pflicht. (Es kommt darauf an, wie der „Schadenshergang“ der Versicherung gemeldet wird.)

Wie würde es aussehen, wenn es ein fremdes Auto (geleast,
gemietet oder geliehen) ist?

Bei Autovermietern ist Diebstahl überwiegend im Preis bereits eingerechnet, bei geliehenem Fahrzeug , unentgeltlich, haftet m.E. der Fahrzeughalter.

Greift da die Privathaftpflicht

oder kann man dem Eigentümer des Wagens dann sein Leben lang
das Geld für das verloren gegangene Auto abstottern?

Falls einmal ein solcher theoretischer Fall eintreten sollte, kann man nur dazu anraten, unverzüglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, bevor man der Versicherung auch nur telefonsiche Auskünfte erteilt.

…und man sollte sich beim Lügen bei der Schadensmeldung des Versicherers nicht erwischen lassen, weil hier dann wg. versuchter Betrug die Versicherung zur Schadensübernahme nicht mehr verpflichtet ist;–)

Schönen Tag noch.

Danke vorab und schöne Grüße

Martin

Vielen Dank!!!

Hallo,

Hallo,

mal angenommen, man lässt fahrlässig seinen PKW-Schlüssel in
einer Tasche unverschlossen im Büro und jemand entwendet dann
Tasche, Schlüssel und den Wagen - zahlt da die Hausrat oder
Kasko oder ist das Pech?

Wenn es sich um das Büro beim Arbeitgeber handelt, und man nur
einmal kurz auf der Toilette etc. war, zahlt die Versicherung,
wenn dies entsprechend versichert ist. Dies trifft auch auf
die eigene Wohnung oder bei Besuch bei Freunden zu.

mir fehlt hier die Begründung welche Versicherung leisten soll!

Auf jeden Fall muss man hier zu allererst einmal die Vertragsbedingungen der Hausratversicherung und der Kfz-Versicherung lesen. Welche Versicherung zahlt, kann so pauschal nicht beantwortet werden.

Nicht mehr zahlen müsste die Versicherung, wenn man die Tasche
in einem Lokal liegen lässt, um zur Toilette zu gehen.
Hier ist aber die Rechtssprechung strittig; einige OLG bejahen
die Fahrlässigkeit, andere OLG’s sehen hier die Versicherung
in der Pflicht. (Es kommt darauf an, wie der „Schadenshergang“
der Versicherung gemeldet wird.)

Soll dies als Hinweis zu verstehen sein, den Schadenshergang etwas anders zu schildern ?

Wie würde es aussehen, wenn es ein fremdes Auto (geleast,
gemietet oder geliehen) ist?

Bei Autovermietern ist Diebstahl überwiegend im Preis bereits
eingerechnet, bei geliehenem Fahrzeug , unentgeltlich, haftet
m.E. der Fahrzeughalter.

beachte hier greift die Teilkaskoversicherung und auch die entsprechenden Vertragsbedingungen!

Greift da die Privathaftpflicht!

nein, die Privathaftpflicht deckt keine Schäden von Kraftfahrzeugen ab!

oder kann man dem Eigentümer des Wagens dann sein Leben lang
das Geld für das verloren gegangene Auto abstottern?

Falls einmal ein solcher theoretischer Fall eintreten sollte,
kann man nur dazu anraten, unverzüglich einen Rechtsanwalt zu
kontaktieren, bevor man der Versicherung auch nur telefonsiche
Auskünfte erteilt.

auch hier lese ich den versteckten Hinweis, eine unwahre Schadensschilderung abzugeben!

…und man sollte sich beim Lügen bei der Schadensmeldung des
Versicherers nicht erwischen lassen, weil hier dann wg.
versuchter Betrug die Versicherung zur Schadensübernahme nicht
mehr verpflichtet ist;–)

Schönen Tag noch.

Danke vorab und schöne Grüße

Martin

Man sollte in einem Forum einem Fragenden nie den Rat erteilen
unwahre Schadensmeldungen abzugeben!!!

Gruß