Hey alle zusammen… die Frage: Kann ein Fahrlehrer seine Autoreparaturkosten (sein eigenes Auto, welches er für die Fahrstunden benutzt!) in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten mit ansetzen oder wären diese mit der Entfernungspauschale abgegolten? Der Fahrlehrer ist in einer Fahrschule angestellt.
die entfernungspauschale gilt hier nur für die fahrten wohnung-fahrschule. alle anderen betrieblichen fahrten, die mit dem privaten pkw durchgeführt werden sind reiskosten und können pauschal mit 0,30€ pro gefahrenem kilometer abgerechnet werden. alternativ kann man alle kosten, hier gehören auch die reparaturkosten dazu, über ein jahr ermitteln und sich so selbst den individuellen km-satz errechnen…
gruß inder
ein angestellter Fahrleher benutzt sein eigenes Auto regelmäßig für die Fahrstunden, die er als Fahrlehrer für seinen Arbeitgeber gibt???
Das kann ich mir nicht vorstellen!
Bekommt er hierfür keine Aufwandsentschädigung: Benzinkosten, Abnutzung des Wagens usw.???
Lia