Fahrlehrer in EU Länder?

Hallo

wenn ich das richtig verstanden habe hat man innerhalb der EU das Recht überall zu arbeiten…Warum darf ein Fahrlehrer dann z.B mit seinen Fahrschülern nicht ins Ausland fahren?Dürfte er in anderen Ländern arbeiten?

Wie sieht das den in anderen Berufen aus?

Gruß

Ronnie

Hallo

wenn ich das richtig verstanden habe hat man innerhalb der EU
das Recht überall zu arbeiten.

Das hat auch ein Fahrlehrer. Im EGV steht aber auch, dass, soferne keine Harmonisierung gegeben ist, die Mitgliedstaaten die Voraussetzungen regeln dürfen, unter denen die Ausübung des Berufes gestattet ist. Natürlich darf ein portugiesischer Fahrlehrer in Irland tätig sein, nur halt nach irländischen Rechts- und Ausbildungsvorschriften. Damit es da nicht zu einer Diskriminierung der ausländischen EU Bürger kommt, muss jeder Staat eine gleichwertige Berufsausbildung bzw. gleichwertige Teile einer Berufsausbildung anerkennen (das ist die berühmte Leitentscheidung des EuGH: Vlassopoulou) bzw. ein Verfahren zur Anerkennung schaffen. D.h. man dürfte von einem portugiesischen Fahrlehrer sicherlich nicht verlangen, dass er nochmals die praktische Prüfung macht, wohl aber, dass er die Unterschiede in den Rechtsordnungen kennt (wenn es natürlich Richtlinien oder Verordnungen gibt, ist das ganze ohnehin geregelt, ich habe keine Ahnung, ob es so etwas für Fahrlehrer gibt).

Warum darf ein Fahrlehrer dann
z.B mit seinen Fahrschülern nicht ins Ausland fahren?

Na ja, weil es im Gesetz steht. Ob das europarechtlich zulässig ist, traue ich mir so aus dem stegreif nicht zu beantworten.

Dürfte er
in anderen Ländern arbeiten?

Ja natürlich

Wie sieht das den in anderen Berufen aus?

Im Prinzip genau so

Gruß
Tom

Warum darf ein Fahrlehrer dann
z.B mit seinen Fahrschülern nicht ins Ausland fahren?:

Ich kann es nicht mit Paragraphen begründen, aber eventuell liegt das einfach daran, daß der Fahrlehrer ja immer noch in D arbeitet (das Geld verdient), und nur einen Ausflug ins Ausland macht. Für die Ausbildung von Fahrschülern gibt es in verschiedenen Ländern evtl. auch verschiedene Regeln. Da ja Fahrschüler außerdem noch nicht wirklich fahren können und im Ausland nicht jeder das Wort „Fahrschule“ versteht, könnte es zu Problemen kommen. So könnte ich mir dieses Ausflugsverbot zumindest erklären.

Bis denne
Schnoof