Fahrpreisnacherhebung DB

Hallo Leute habe ein Problem mit der geliebte Bahn. Der Sachverhalt stellt sich so dar - hier der Einspruch an die Bahn:
…ich wende mich an Sie, weil unser Sohn, versehentlich eine Kinderkarte gelöst hatte und Ihr Zugbegleitpersonal Ihm einen erhöhten Fahrpreis von 40 € + Preis Weiterfahrt 5,20 € auferlegt hat.
Zum Leitweisen aller Bahnreisenden wechseln die Fahrkartenautomaten unserer kleinen Bahnhöfe oft nicht Papiergeld.
Das musste auch unser Sohn Paul erfahren, als er am Sonntag, dem 28.11.10 von Stumsdorf nach Halle Saale fahren wollte. Nach allen Eingaben nahm der Automat seinen 20 Euroschein nicht an.
Zum Glück fand er jemanden der wechseln konnte (Frau … mit Ihrer Tochter …).
Leider waren in der Zwischenzeit alle Eingaben wieder gelöscht.
Der Zug fuhr schon in den Bahnhof ein und es musste schnell gehen. Das Ergebnis war ein Ticket als Kind – was aber gar nicht bemerkt wurde – erst als die Kontrolle kam.
Das der Fahrpreis nacherhoben wird ist keine Frage.
Das unser Sohn aber behandelt wird als wäre er ohne Ticket gefahren ist in unseren Augen eine Frechheit!
Da er in Besitz einer Bahncart 25 ist, wäre der reguläre Preis 2,85 € je Strecke gewesen. Gezahlt wurde für Hin – und Rückfahrt 2,80 €.

Die Differenz beträgt also ganze 2,90€!!

Der erhöhte Fahrpreis von 40 € stellt eine Erhöhung um 1379% dar!
Halten Sie das für fair?
Wir haben Ihnen den Preis für die Weiterfahrt von 5,20 € bereits überwiesen, der Nachweis liegt bei!

Wir sind nicht bereit den erhöhten Fahrpreis zu zahlen, da er in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Fahrpreisen steht.

Die Antwort der Bahn vom 21.03.11:Kurzfassung - Gültigkeitszeitraum und Geltungsbereich müssen stimmen - ein kriterium ist nicht erfüllt - als müssen die 40 € gezahlt werden!

  1. unse Sohn ist 15 Jahre - ist er überhaupt haftbar?
  2. Widerspruch wurde durch uns Eltern geführt - Anwort bekam Paul - Formfehler?
  3. Wie lange hat die Bahn Zeit Widersprüche zu bearbeiten - mehr als 3 Monate?
  4. Hat jemand Erfahrung was passiert, wenn die 40 € nicht gezahlt werden?

Bedanke mich jetzt schon für konstruktive Antworten.

Hallo Reiseelli,

um es kurz zu machen, ja, die 40 Euro müssen gezahlt werden. Alle von dir vorgetragenen Gründe reichen nicht aus, um dem zu entgehen. Man muss selbst dafür sorgen, dass man rechtzeitig am Bahnhof ist, um sich einen Fahrschein zu besorgen. Außerdem sollte man das Fahrgeld passend bereithalten.

Nur eins verstehe ich nicht:

erhöhten Fahrpreis von 40 € + Preis Weiterfahrt 5,20 €

Der erhöhte Fahrpreis ersetzt grundsätzlich den (nicht entrichteten) regulären Fahrpreis. Daher hätte ich nur die 40 € überwiesen.

Gruß
Ultra

Hallo Elli,

zunächst mal kurz zu den Geldscheinen: Daß der Automat den
20 Euroschein nicht genommen hat, hat seine Richtigkeit.
Welche Scheine er nimmt, wird (meist im Display) angezeigt.
Die Automaten nehmen immer max. den nächst höheren Schein, der
über dem Fahrpreis liegt, mind. aber den 10 Euroschein.
Wenn dein Sohn ein Ticket für 2 oder 3 Euro zieht, hätte
er mit Scheinen bis max 10 Euro zahlen können.

Das „erhöhte Beförderungsentgeld“ ist im Prinzip nix anderes als
eine Strafe. Und die soll abschrecken. Natürlich kann man darüber
streiten, ob es 40 Euro sein müßen, oder weniger - oder mehr.
Aber es sind halt 40 Euro, und dein Sohn war ohne gültiges
Ticket unterwegs. Rein rechtlich wird man da kaum was machen
können, denke ich.
Die zusätzlichen 5,20 Euro verstehe ich allerdings nicht.
Denn wie schon richtig geschrieben wurde, sind die 40 Euro
das Beförderungsentgeld. Ich vermute (!), daß die 5,20 zu unrecht
verlangt wurden. Ist aber wie gesagt eine Vermutung…

Achja: Wenn der Forderung über die 40 Euro nicht widersprochen
wird, oder Du dich vielleicht auf dem Kulanzwege mit der Bahn
einigst, werden die irgendwann angemahnt. Das geht den ganz normalen
Weg wie bei einer nicht bezahlten Rechnung…

Gruß
Manni