Darf die Bahn von meinem großen Sohn (minderjährig, 14 Jahre alt) eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 40,00 Euro fordern, da bei der Ticketkontrolle am 10.2.2011 aufgefallen war, dass er versehentlich das Ticket von der Hinfahrt (Einzelticket kostet 1,20 Euro) zum 2. Mal gestempelt hat, während das für die Rückfahrt bestimmte noch unversehrt in der Tasche steckte? Er kauft immer vor Antritt der Fahrt seine Tickets und stempelt die gewissenhaft ab. Aber durch die Stadt Hannover kommt man nicht immer so schnell. In der Eile hat er den falschen Schein aus der Tasche gezogen und das Ticket von der Hinfahrt nochmals gestempelt und bei der KOntrolle dann aber dem Zugbegleiter auch den neuen, versehentlich noch ungestempelten Schein hingehalten. Warum hat der ihn nicht entwertet? Darf die Bahn dafür einfach so das 40fache des Fahrpreises als Nacherhebung verlangen und ihn damit der LÜge und des Schwarzfahrens bezichtigen? Ist das nicht Abzocke? Klar, mit 40 Euro verdient man mehr als mit popeligen 1,20 Euro für die Fahrt. Das scheint Masche der Bahn zu sein! (hab ich von andern gehört, die das einfach bezahlen. Ich seh das aber nciht ein. Mein Sohn hatte ja nen Fahrschein dabei!) EIn Einspruch bzw. Reklamation mit Schilderung des Sachverhalts hat leider nichts geholfen, die Bahn verlangt nun sogar schon 47 Euro inklusive 7 Euro! Mahngebühr und das im Rahmen „der Gleichbehandlung aller Kunden“!? Mein Sohn soll 40 Euro zahlen, obwohl er doch selbst noch gar kein eigenes Einkommen hat! Jürgen L.
Hallo Jürgen,
So wie es klingt, ist dein Sohn hier das Opfer der schlechten Erfahrungen der Kontrolleure geworden. Ich habe ähnliches auch schon selber erleben dürfen. Leider gibt es ziemlich viele Menschen, die sich regelrecht einen Sport daraus machen eben dieses Versehen, dass deinem Sohn passiert ist, mit Absicht zu produzieren. Werden sie dann überprüft geben sie die gleiche Erklärung ab wie dein Sohn… Für Kontrolleure ist es dementsprechend unmöglich zwischen Märchenerzählern und echten Fehlern zu unterscheiden. Wenn sie hier Unterschiede machen, die sie nicht begründen können, dann könnte man ihnen unterstellen sie würden die Kunden nicht alle gleich behandeln.
Insofern hat dein Sohn da leider Pech, dass es so viele Menschen gibt, die mit diesem Trick versuchen günstiger zu fahren.
An deiner Stelle würde ich zähneknirschend bezahlen um da endlich Ruhe zu haben. Die Beschwerdezentren haben da leider viel mehr Übung mit solchen Fällen und dadurch auch den längeren Atem…
Gruss
Nina
hallo, leider ist das rechtens. jeder ist für sein handeln verantwortlich. und wenn man nur die fakten sieht dann hatte er keine gültige fahrkarte. da brauch man auch nicht spekulieren ob er wollte oder nicht wollte. versehentlich oder nicht. rein ohne emotion. er hatte nicht rechtens gestempelt und da sieht ein verkehrsunternehmen vor, 40 euro strafe. und da er noch minderjährig ist. haben sie die haftung.
1,20 euro? in welchem zug war das? ich glaube wohl eher dass es nicht die bahn war sondern der verkehrsverbund hannover. die gehört nicht zur bahn.
spielt auch keine rolle, diese 40 euro strafe ist deutschland weit eins.
wenn sie ice fahren und noch keinen haben, haben sie sich unaufgefordert zu melden. und nicht erst wenn sie angesprochen werden. sonst sind die 40 euro fällig und dann noch der fahrpreis.
wenn sie jetzt die 40 euro zahlen, verfällt die mahngebür von 7 euro. die ist nicht einklagbar.
eins nur, wenn sie gegen vorgehen wollen, sich weigern ect. dann werden sie verlieren, die fakten sprechen dagegen. dass sie als elternteil das zu herzen nehmen und sich ärgern kann ich mehr als verstehen. das muss man unter lehrgeld abhacken.
sie wissen doch das sprichwort der polizei:
„unwissenheit schützt vor strafe nicht.“
alles gute
Solche Fälle gibt es wie Sand am Meer. Die klare Rechtlage gibt es aber auch. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt (das doppelte vom Fahrpreis aber mindestens 40 €) und dazu kommt die Bearbeitungsgebühr, keine Mahngebühr. Das hat nichts mit der Bahn zu tun, das ist in jedem öffentlichen Verkehrsbetrieb so.
Außerdem ist jeder Fahrgast selbst verpflichtet, die richtige Fahrkarte für die Fahrt zu kaufen und ggf. zu entwerten (stempeln). Beim Bus muss man die Fahrkarte schon meistens beim einsteigen zeigen, in der Straßenbahn stempelt man nach dem Einsteigen und bei der Deutschen Bahn meistens davor. Macht das der strafmündige Sohn nicht ordentlich ist er selber Schuld und nicht die Bahn.
Die 40 €-Strafe durchzusetzen hat nichts mit Abzocke seitens der Bahn oder anderer Verkehrsbetriebe zu tun. Aus gutem Grund ist das vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Es gibt einfach zu viele mutwillige Schwarzfahrer, die sich mit einem Blanko-Fahrschein in der Tasche bei der (meist zufälligen) Kontrolle noch herausreden wollen. Kein Kontrolleur muss so eine Geschichte glauben oder nachprüfen, Auge zudrücken ist formell untersagt. Denn alle Verluste durch Schwarzfahrer kommen auf die Bundesländer und die zahlende Kundschaft zurück.
Also: 40 € bezahlen (47 € mit Bearbeitungsgebühr), mehr kannst Du nicht machen außer mehr Verlust… Wenigstens die Hälfte kann der Sohn bezahlen und in Zukunft muss er halt aufpassen, was er stempelt.
Hallo,
auch wenn ich Sie grundsätzlich ist ihr Sohn ohne gültige Fahrkarte gefahren. Woran soll die Bahn erkennen, daß Ihr Sohn nicht absichtlich schwarzgefahren ist? Wenn es so einfach wäre würde ich künftig auch immer ein nicht abgestempeltes Ticket mit in die Bahn nehmen und bei einer Kontrolle sagen, daß ich mich da wohl vertan habe…
Das Fahren ohne gültiges Ticket ist nunmal schwarzfahren.
Bisher hatte ich eigentlich im Bekanntenkreis immer von kulanten Erfahrungen nach dem „Aufschreiben“ gehört. Vielleicht lag dies aber auch an der jeweiligen Schilderung des Sachverhaltes. Grundsätzlich empfehle ich Ihnen ein freundliches Schreiben ohne Schuldzuweisungen an den Kontrolleur (der hat nur seinen Job gemacht).
Rechtlich gesehen, werden Sie wohl keine Möglichkeit gegen das Vorgehen der Bahn haben.
Viel Glück…
Hallo,
leider kann ich Dir da auch nichts Anderes sagen, als dass die Bahn da im Recht ist. Nach deren Auslegung ist es einfach so, dass ansonsten jeder dieses als Ausrede benutzen würde. In so einem Fall kann man tatsächlich nur auf die Kulanz der entsprechenden Mitarbeiter hoffen.
Hallo Annalia,
bei diesem Fall kann man leider nicht viel tun, auch wenn ihr Sohn noch unter 14 Jahren ist. Wer seine Fahrkarte nicht entwertet oder keine besitzt, ob unabsichtlich oder nicht, der muss mit einer Fahrpreisnacherhebung rechnen. Bei Kindern wird dann der Vor u Nachname eines Erziehungsberechtigten angegeben. Sie können nur probieren mit dem gekauften unentwerteten Fahrschein zu einer Einspruchstelle zu gehen, oder Diesen an die Bearbeitungsstelle zu schicken. Vielleicht sehen diese darüber hinweg.
Lg
Hallo Annalia,
hat sich inzwischen jemand auf Ihre Anfrage hin gemeldet und konnte Ihnen helfen? Bitte ein kurze Rückmeldung.
Beste Grüße
Makamadarius
Tja, gemeldet haben sich einige, aber alle sagen, dass es auf die Kulanz der Bahn ankommt … die leider nicht kulant ist … die Bahn ist bei mir hinten runter! Wenn man schon auf der Sünderkartei steht und der Name schon mal aufgetaucht ist als Schwarzfahrer würde ich das noch einsehen, aber so!? WIr kochen alle nur mit Wasser, auch die Bahn, aber denen passiert natürlich nie was. So kann man sich jedenfalls auch Kunden vergraulen. Wir werden wohl weiter Auto und Bus fahren und die Bahn meiden, wo es nur geht …