Ich will für mein Fahrrad einen Heckträger auf der AHK kaufen, mein 28er Fahrrad ist aber 1,90 m breit (bzw. lang) und mein Opel-Meriva über die Seitenspiegel gemessen nur 1,85m, das Rad ist also breiter als das Auto an der breitesten Stelle, ist das zulässig?
Ich hoffe, hier gibt es einen Experten dafür.
Hallo!
Ja, da brauchst Du links und rechts eine rot-weiße Warntafel, ein gelbes Rundumlicht und ein Schild „Load exceptional“.
Oder Du lässt die Luft aus den Fahrradreifen, dann wird’s schmaler !
MfG
duck313
Windabweiser…
…rechts und links nicht vergessen, sonst werden die überstehenden Reifensegmente schmutzig.
Im Ernst, ist es so schwierig, mit geeigneten Suchworten, z.B. „Überbreite PKW“ oder ähnlichem die gesetzlichen Grundlagen zu „ergoogeln“?
Ab und zu kann man doch mal das Hirn einschalten, oder?
Noch ein Tip: Wie breit ist den Auto mit Seitenspiegeln?
Gruß
W.
Lesen bildet!
Im Ernst, ist es so schwierig, mit geeigneten Suchworten, z.B.
„Überbreite PKW“ oder ähnlichem die gesetzlichen Grundlagen zu
„ergoogeln“?
Im Ernst, ist es so schwierig, zu lesen, was der UP geschrieben hat?
Noch ein Tip: Wie breit ist den Auto mit Seitenspiegeln?
Er schrieb:
mein 28er Fahrrad ist aber 1,90 m breit (bzw. lang) und mein
Opel-Meriva über die Seitenspiegel gemessen nur 1,85m , das Rad
ist also breiter als das Auto an der breitesten Stelle
Ab und zu kann man doch mal das Hirn einschalten, oder?
Oder einfach die Lesebrille aufsetzen!
Gruß
Christa
Opel-Meriva über die Seitenspiegel gemessen nur 1,85m , das Rad
ist also breiter als das Auto an der breitesten StelleAb und zu kann man doch mal das Hirn einschalten, oder?
Oder einfach die Lesebrille aufsetzen!
Gruß
Christa
Ja genau,
hast Du irgendwo anders gelesen wie breit ein Meriva ist? Es gibt sogar zwei Breiten bis Baujahr und ab Baujahr.
Oder hast Du eine Erkenntnis, welches andere Fahrzeug der UP meint mit 1Meter85 Breite?
Gruss Helmut
hast Du irgendwo anders gelesen wie breit ein Meriva ist?
Nein, warum soll ich die Aussage des UP in Frage stellen?
Aber ich habe es extra für dich getan:
Meriva A hat lt. Wikipedia eine Breite von 1694 mm, Meriva B eine Breite von 1812 mm, welche ja nicht weit von den 1,85 m entfernt ist. Dass er ggf. ETWAS großzügiger gemessen hat, ändert nichts an der Länge des Fahrrads von 1,90 m.
Im Übrigen habe ich eine Zusatzinfo von http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradtr%C3%A4ger
Die Fahrräder dürfen seitlich nicht mehr als 400 mm über die Leuchten hinausragen. Außerdem muss ein zusätzliches Kennzeichen am Träger angebracht werden, die amtlichen Plaketten müssen jedoch dort nicht aufgeklebt werden.
Das dürfte auch die ursprüngliche Frage beantworten.
Gruß
Christa
Im Übrigen habe ich eine Zusatzinfo von
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradtr%C3%A4gerDie Fahrräder dürfen seitlich nicht mehr als 400 mm über die
Leuchten hinausragen. Außerdem muss ein zusätzliches
Kennzeichen am Träger angebracht werden, die amtlichen
Plaketten müssen jedoch dort nicht aufgeklebt werden.Das dürfte auch die ursprüngliche Frage beantworten.
Schön das es noch User gibt die sich auch mit der Lösung der Frage beschäftigen.
Mich beschleicht oft der Eindruck das es hier eine große Zahl von Krähen gibt die nur darauf warten das ein Anderer sich fehlerhaft ausdrückt um dann auf ihn einhacken zu können. An der Beantwortung der eigentlichen Frage haben sie aber kein Interesse oder sind dazu nicht fähig…
Gruß Crack
weiß ich oft mehr als Andere.
Und habe mit dem Hinweis auf die Breitenmessung noch einen „Wink mit dem Zaunpfahl“ gegeben.
@ Christa: Der „Wink mit dem Zaunpfahl“ symbolisiert den Hinweis auf eine weitere Möglichkeit der Maßnahme, nämlich sowohl die Fzg Breite als auch die Fahrradlänge noch einmal zu messen; bei richtiger Deutung werden sich die beiden Masse annähern.
Aber, ich hatte übersehen, dass Fantasie nicht zu den Stärken dieser Sorte Fragestellern gehört.
Ich verspreche, mich so bald nicht wieder hinreißen zu lassen.
Gruß
W.
Hier steh ich nun ich armer Tor
und bin so klug als wie zuvor !
Der Verkäufer des Fahrradträgers hat mir gemailt, bis 2 m Breite gibt es kein Problem.
Meine Opelwerkstatt wußte es nicht sicher und bei Wikipedia steht folgendes:
„In Deutschland müssen Kupplungsträger über eine Betriebserlaubnis verfügen und zusätzlich mit Rückleuchten ausgestattet sein. Wenn die dritte Bremsleuchte verdeckt wird, muss zusätzlich eine weitere Bremsleuchte angebracht werden. Die Fahrräder dürfen seitlich nicht mehr als 400 mm über die Leuchten hinausragen. Außerdem muss ein zusätzliches Kennzeichen am Träger angebracht werden, die amtlichen Plaketten müssen jedoch dort nicht aufgeklebt werden.“
Ich vermute, dass die Leuchten des Fahradträgers gemeint sind und nicht die des Autos, außerdem ist Wikipedia keine sichere Auskunftsquelle…
Ich habe jetzt nochmal gemessen, der Meriva ist hinten , Außenkante Heckleuchte, 1,56 m breit, wenn an jeder Seite 20 cm Überstand möglich wären, sind es 1,96 m, das Rad ist 1,90, dann ginge es. Aber ob diese Rechnung richtig ist, weiß ich immer noch nicht.
Hallo Christa,
Meriva A hat lt. Wikipedia eine Breite von 1694 mm, Meriva B
eine Breite von 1812 mm, welche ja nicht weit von den 1,85 m
entfernt ist. Dass er ggf. ETWAS großzügiger gemessen hat,
ändert nichts an der Länge des Fahrrads von 1,90 m.
Mir stellt sich die Frage, wie du zu der Annahme kommst, dass bei der Breite über die Spiegel grosszügig gemessen wurde und bei der Länge des Fahrrades nicht?
MfG Peter(TOO)
Hallo Peter,
Mir stellt sich die Frage, wie du zu der Annahme kommst, dass
bei der Breite über die Spiegel grosszügig gemessen wurde und
bei der Länge des Fahrrades nicht?
das ist ganz einfach: es ist schwieriger, zumindest ohne eine zweite Person, die Breite eines Autos von Spiegel zu Spiegel zu messen als die Länge eines Fahrrads. Bei einem Fahrrad kann ich einen Zollstock daneben legen und gucken, wo die beiden Enden sind, beim Auto nicht, da die Motorhaube (oder die Länge des restlichen Fahrzeugs inkl. Kofferraum) zwischen den Spiegeln und dem Ende des Autos liegt. Man kann zwar den Zollstock über die Motorhaube legen, aber dann sieht man nicht genau, ob er am Ende des Spiegels auf der anderen Seite endet oder nicht.
Soweit ich das mal gelesen habe, als es um diese Baustellenschilder ging, die nur 2 m-breite Fahrzeuge auf der linken Fahrbahn zulassen, sind die KFZ-Maße im Fahrzeugschein OHNE Spiegel angegeben, weshalb viele Leute nicht wüssten, dass ihr Auto gar nicht auf der linken Fahrbahn fahren dürfte, wo solche Schilder aufgestellt sind. Vielleicht hat sich das inzwischen auch geändert, ich weiß es nicht.
Gruß
Christa
Hallo Wolfgang,
Ich vermute, dass die Leuchten des Fahradträgers gemeint sind
und nicht die des Autos,
falsch vermutet.
außerdem ist Wikipedia keine sichere
Auskunftsquelle…
Dann konsultieren wir doch mal die Straßenverkehrsordnung.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4,00 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3,00 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4,00 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus , so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
Ich habe jetzt nochmal gemessen, der Meriva ist hinten ,
Außenkante Heckleuchte, 1,56 m breit, wenn an jeder Seite 20
cm Überstand möglich wären, sind es 1,96 m, das Rad ist 1,90,
dann ginge es. Aber ob diese Rechnung richtig ist, weiß ich
immer noch nicht.
Jetzt etwas klüger?
Gruß
Christa
Ja danke, es ist demnach alles im grünen Bereich mit dem Fahrradträger und dem Fahrrad an meinem Opel.
28er Fahrrad ist 1,90 m breit (bzw. lang)
mein Opel-Meriva über die Seitenspiegel gemessen nur 1,85m
Schön das es noch User gibt die sich auch mit der Lösung der Frage beschäftigen.
Ja, mehrere.
Es kam ganz frueh der Hinweis auf die Breitenmessung des Fahrzeugs -
berechtigterweise
Die Loesung der Frage ist
Das Fahrrad ist kuerzer als die Fahrzeugbreite,
es steht nicht seitlich hervor ( wenn es mittig aufgeladen wird ).
Damit ist die Breite ausserhalb der Beleuchtungseinrichtungen passend und zulaessig.
Der UP hat uns immer noch nicht gesagt hat, welches Fahrzeug er hat.
Warum laesst man die Antwortenden tagelang raten?
Die These es sei ein Fahrzeug mit 1m85 und kein Meriva wird verworfen.
Nehmen wir an, die 1Meter85 sind falsch.
Nehmen wir zusaetzlich an es ist ein Meriva.
In wikipedia finde ich keine Breite zum Meriva mit Spiegeln.
Andere Quellen sagen
Es gibt keinen Meriva mit so wenig Breite von 1850mm.
Sowohl Meriva A als auch Meriva B sind breiter als die 190cm des Fahrrades.
Meriva A ueber Spiegel 1948mm
Meriva B ueber Spiegel 1994mm
Man muss die Breite nicht messen, kann man auch lesen.
Lesen bildet.
http://carblueprints.info/blueprints/vauxhall/vauxha…
https://www.angurten.de/Bilder/abmessungen/600/179-0…
Gruß Helmut