Fahrrad aus Innenhof geklaut

Liebes Forum, jemand wohnt sehr zentral in einer Großstadt in einem Altbau. Es gibt eine große Haustür, die eigentlich nur mit Schlüssel zu öffenen ist, leider aber manchmal auch durch Drücken der Tür aufgeht. Im Innenhof stehen viele Fahrräder abgeschlossen (aber nicht angeschlossen, da es dafür keine Möglichkeit gibt). Wenn jetzt ein Fahrrad aus dem Innenhof geklaut wird (war abgeschlossen): Ist der Vermieter irgendwie verpflichtet, für mehr Sicherheit zu sorgen? Auch wenn es einen Fahrradkeller gibt, es aber sehr umständlich ist, das Fahrrad da reinzubekommen.
Danke für alle Tipps und Hinweise

Nein, wenn es einen Fahrradkeller gibt und der bloß aus Bequemlichkeit nicht genutzt wird, ist das nicht Verschulden des Vermieters.

Hallo

Danke für alle Tipps und Hinweise

Wenn es die Möglichkeit gibt, da im Innenhof irgendwo eine Stahlseilschlaufe durchzuziehen und dadurch daran zu befestigen, könnte man dieses Stahlseil dazu benutzen, die Fahrräder da anzuschließen. Hab das mal bei einem Fahrradverleiher gesehen.

Das soll ein Tipp für eine sehr preisgünstige und leicht wieder zu entfernende Möglichkeit sein, die vielleicht auch die Mieter auf eigene Kosten installieren können, natürlich mit Absprache mit dem Vermieter.

Viele Grüße

ergänzend:

man könnte zusätzlich eine Hausratversicherung kombiniert mit einer Fahrraddiebstahlversicherung abschließen.

gruß Merger

Nein, wenn es einen Fahrradkeller gibt und der bloß aus
Bequemlichkeit nicht genutzt wird, ist das nicht Verschulden
des Vermieters.

Und wenn es keine Fahrradkeller gibt ist es das Verschulden des Vermieters?!?

osmodius

Hallo tatiana_ist_das,

Ist der Vermieter irgendwie verpflichtet, für mehr Sicherheit zu sorgen? Auch wenn es einen Fahrradkeller gibt, es aber sehr umständlich ist, das Fahrrad da reinzubekommen.

Grundsätzlich ist erstmal jeder für die Sicherung seines Eigentums selbst verantwortlich.

Meines Erachtens hat er hier doch schon was getan:

Es gibt eine große Haustür, die eigentlich nur mit Schlüssel zu öffenen ist, leider aber manchmal auch durch Drücken der Tür aufgeht.

Was kann der Vermieter denn dafür wenn seine Mieter die Türe offen stehen lassen?

Also in dem von Dir geschilderten Fall gilt: Selbst ist die Frau…

Hoffe das hilft Dir weiter!

Charlie80

Und wenn es keine Fahrradkeller gibt ist es das Verschulden
des Vermieters?!?

Nicht im geschilderten Fall (Altbau).

zahlt die, wenn man die tür offen lässt?

Hallo Charlie

Meines Erachtens hat er hier doch schon was getan:

Es gibt eine große Haustür, die eigentlich nur mit Schlüssel zu öffenen ist, leider aber manchmal auch durch Drücken der Tür aufgeht.

Was kann der Vermieter denn dafür wenn seine Mieter die Türe offen stehen lassen?

Also in dem von Dir geschilderten Fall gilt: Selbst ist die Frau…

Hoffe das hilft Dir weiter!

Wie soll das denn weiterhelfen?
Soll man immer neben der Tür stehen bleiben und drauf achten, dass sie zugemacht wird, oder wie ist dein Tipp gedacht? Oder selber ein neues Schloss einbauen, das ordentlich schließt?

die zahlt auch, wenn das Fahrrad abgeschlossenen (mit Kette) im Freien steht.

Soll man immer neben der Tür stehen bleiben und drauf achten,
dass sie zugemacht wird, oder wie ist dein Tipp gedacht? Oder
selber ein neues Schloss einbauen, das ordentlich schließt?

Wie ich schon geschrieben habe: Jeder ist für die Sicherung seines Eigentums selbst verantwortlich. Wenn ich weiß, das es trotz abschließen im Innenhof nicht sicher steht, muss ich mir was anderes einfallen lassen. Z.B. die regelmäßige, wenn auch unbequeme, Nutzung des Fahrradkellers.

Der Vermieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet sich was einfallen zu lassen.

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die zahlt auch, wenn das Fahrrad abgeschlossenen (mit Kette)
im Freien steht.

Wenn sie gut ist. Sonst vielleicht nicht, wenn der Diebstahl nachts passiert.

Wenn man Versicherungsverträge abschließt sollte man sich grundsätzlich auch über die Bedingungen informieren.

Bei uns, ist der einfache Diebstahl rund um die Uhr versichert,
wenn das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise gesichert ist.

Grobe Fahrlässigkeit ist ebenfalls mitversichert.