Fahrrad beschädigt,zahlt Haftpflichtversicherug?

Eine Person hat sich das Fahrrad des Kumpels genommen, um damit einkaufen zu fahren. Im Treppenhaus ist er ins Straucheln geraten, das Rad ist ihm heruntergefallen und er ist draufgetreten. Der Schaden beträgt ca. 600€. Kommt seine Haftpflichtversicherung dafür auf? Vielen Dank für Eure Antworten.

ist draufgetreten. Der Schaden beträgt ca. 600€. Kommt seine Haftpflichtversicherung dafür auf?

Sind „zum Gebrauch überlassene Dinge“ in dem Vertrag mitversichert ? Wenn ja, sehe ich kein Problem. Wenn nicht, könnte es schwierig werden.

Danke für die schnelle Antwort! Er nicht gefragt und es sich einfach genommen. Zählt dies dann auch zum „Gebrauch überlassene Dinge“? Es wurde dann ja nicht ausgeliehen in dem Sinne oder?

Klingt mir alles eher danach von den Experten eine „wasserdichte“ Schadenmeldung zu erhalten. Nö danke.

Klingt nach einer Unterstellung! Es geht darum, bescheid zu wissen wie der Fall formuliert werden muss. Und nicht um etwas auszudenken, was nicht gewesen ist…

Es geht darum, bescheid zu
wissen wie der Fall formuliert werden muss.

Am xx.xx.2012 gegen xx.xx Uhr habe ich mir, ohne dessen Kenntnis, das Fahrrad des Herrn XXXX leihweise angeeignet.

Beim Heruntertragen geriet ich ins Stolpern und das Fahrrad entglitt mir aus den Händen. Durch mein Stolpern trat ich auf das am Boden liegende Rad.

Der kalkulierte Schaden liegt bei 600 EUR.

Soweit eine Schadenmeldung, die, nach Deiner Aussage, der Wahrheit entspricht.

Klingt trotzdem alles komisch

Danke für die schnelle Antwort! Er nicht gefragt und es sich einfach genommen.

Ob das der Sachbearbeiter akzeptiert ?

Zählt dies dann auch zum „Gebrauch überlassene Dinge“?

Nein.

Klingt trotzdem alles komisch

Den Fall sehen wir dann in der nächsten Staffel von „Die Versicherungsdetektive“! :wink:

LOL :smile:

Genau

Hi

Den Fall sehen wir dann in der nächsten Staffel von „Die
Versicherungsdetektive“! :wink:

Jo… und 22 Augenzeugen sterben eines unnatürlichen Todes…

Zahao

Hallo

Danke für die schnelle Antwort! Er nicht gefragt und es sich
einfach genommen. Zählt dies dann auch zum „Gebrauch
überlassene Dinge“? Es wurde dann ja nicht ausgeliehen in dem
Sinne oder?

Und ein Fahrrad das weil es mal runtergefallen ist einen Dachschaden von 600 € hat stand unabgeschlossen da einfach so rum.

Ist das zufällig ein Mountainbike??

zahao

Sorry… „Sachschaden“ natürlich…

Vielen Dank für die ersten, ernsten Antworten, wozu dieses Forum eigentlich auch gedacht ist. Die anderen sollten lieber mal in die Sonne gehen, anstatt sich aus Langerweile die Mäuler zu zerreißen :smile:

Vielen Dank für die ersten, ernsten Antworten, wozu dieses
Forum eigentlich auch gedacht ist. Die anderen sollten lieber
mal in die Sonne gehen, anstatt sich aus Langerweile die
Mäuler zu zerreißen :smile:

Du hast doch die Versicherung irgendwann mal bei einem Vertreter abgeschlossen. Wieso gehst du denn nichtmal in dessen Büro und lässt Dich von ihm diesbezüglich beraten? Er wird die Bedingungen bestimmt kennen und i.d.R. auch in Deinem Sinne agieren (wenn er weiterhin auf Dich als Kunden hofft)

Oder bist du wieder einer dieser HUK24-Kunden, die gerne 3 Euro im Jahr sparen, aber dann im Netz auf Leute hoffen, die einem dann aus der Misere helfen „wenn´s dann mal brennt“ ?

Es geht darum, bescheid zu
wissen wie der Fall formuliert werden muss.

Am xx.xx.2012 gegen xx.xx Uhr habe ich mir, ohne dessen
Kenntnis, das Fahrrad des Herrn XXXX leihweise angeeignet.

Beim Heruntertragen geriet ich ins Stolpern und das Fahrrad
entglitt mir aus den Händen. Durch mein Stolpern trat ich auf
das am Boden liegende Rad.

ich würde es etwas anders formulieren:

Sehr geehrter Herr Schadensbeauftragter von der Versicherung Direkt,

am xx.xx.2012 bin ich aus meiner Wohnung die Treppe runtergegangen und habe ein unverschlossenes Fahrrad im Hausflur stehen sehen.

Da der Besitzer nicht namentlich vermerkt war, nahm ich das Rad einfach unter den Arm und schlich mich von dannen.

Dabei fiel es herunter und ich trat dann auch noch auf dieses Etwas drauf.

In einem Fahrradgeschäft verlangt man für die Reparatur ganze 600 €.

Ich bitte um Erstattung dieses Betrages, da es sich hier um einen
Haftpflichtschaden handelt.

Servus xxxxx - der das Fahrrad unberechtigt von dannen trug.

Solche Schreiben werden von den Versicherungen gesammelt und in ein paar Monaten unter dem Motto

" die besten Stilblüten aus Briefen an die Versicherung "

veröffentlicht.

Gruß Merger

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Ja, auch nicht schlecht.

Natürlich in dem Schreiben noch ein bisschen auf Kulanz pochen und eine zeitnahe Regulierung ohne lange Begutachtungen verlangen.

Aber bei allem Spaß, welches Fahrrad bekommt gleich einen derartig hohen Schaden von einem Treter? Dazu müsste man noch den Zeitwert in Betracht ziehen …

Auf jeden Fall konnte ich mir heute mal so richtig schön „das Maul zerreissen“ wie der Fragende so schön schrieb!

Hi

Aber bei allem Spaß, welches Fahrrad bekommt gleich einen
derartig hohen Schaden von einem Treter? Dazu müsste man noch
den Zeitwert in Betracht ziehen …

Deswegen hab ich oben gefragt ob es ein Mountainbike war. Ein Schelm (oder Schadensachbearbeiter) könnte eine „wilde“ Geländefahrt vermuten…

Es gibt nichts schöneres als sich um 7.57 Uhr das Maul zu zerreißen… da scheint nämlich noch keine Sonne…

Zahao

Dann ist das ein Fall für die Polizei, da ein Diebstahl vorliegt. Und: nein, der PH-Versicherer zahlt nicht für Schäden, die ein Dieb am Diebesgut verursacht.

Spaß bei Seite: klingt nicht gerade plausibel, die Schilderung. Aber grundsätzlich wäre der Schaden gedeckt, wenn nicht geliehene Sachen ausgeschlossen sind.