Hallo,
was hätte man eigentlich an Strafe zu befürchten, wenn man sich eine (in anderen Ländern hergestellte und dort erlaubte, aber auch hierzulande erhältliche und direkt dafür gedachte) Drucklufthupe ans Fahrrad bauen würde und durch irgendewelche Ordnungshüter-Amtsinhaber
a) bei der Benutzung dieser erwischt werden würde (z. B. zur Warnung eines Verkehrsteilnehmers, der einem aus Unachtsamkeit die Vorfahrt zu schneiden droht, ohne dass irgendwelche negativen Folgen [Fußgänger in der Nähe kippt vor Schreck tot um o. ä.] daraus entstanden wären)?
b) zufällig die bloße Tatsache des Mitführens und Bereithaltens oben genannten Gerätes festgestellt werden würde?
Gibt es dafür überhaupt irgendeinen OWi-„Tarif“? Wären die Kontrolleure berechtigt, das Teil zu beschlagnahmen?
Danke für fundierte Einschätzungen!
MfG,
Marius