Fahrrad gegen die Einbahnstr. fahren

Hallo liebe Expertinnen und Experten,

ist das wahr, dass ich weniger Strafe zahlen muss, wenn ich auf dem Gehweg gegen die Einbahnstraße fahre, als wenn ich auf der Fahrbahn bleibe?

Das würde mich ja wundern.

Grüße
Trilli

*besserwissermodus*
Hi,

am geringsten ist die Strafe, wenn Du überhaupt nicht falsch herum in die Einbahnstraße fährst.
*bwmodus aus*
Ansonsten,
Behinderung von Fußgängern 10 EUR
Einbahnstraße 15 EUR
Gefährdung von Fußgängern 20 EUR

Kommt also auf Dich und die Fußgänger an.

Gruß,
Micha

*dersolcheFahrradfalschfahrernichtmag*

Hey

ist leider immmer noch strafbar, obwohl in manchen Städten dies inzwischen schon erlaubt ist (extra Schild).

Gruß
Falke

Schild oder nicht Schild…
Hi,

wenn mit Schild kostet es ja auch nichts, gegen legales „falschrumes“ *g* befahren der Einbahnstraße sag ich ja gar nix - dann ist Fußweg immer teurer :wink:).

Gruß,
Micha

Hallo Trilli,

auf folgender Seite ( http://www.verkehrsportal.de/ ) findest Du Informationen. Inklusive eines Bußgeldkataloges.

Gruß Robert.

Das Portal geht ‚offline‘!!! o.w.T.
Gruss HaegarCH

:frowning:
Ächz, tatsächlich. So ein Schrott.

R.

Längerer Artikel von mir im Archiv…
…steht zwar nix zur Strafe drin, aber zur Einbahnstraße mit „falschen“ Fahrradfahrern überhaupt.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

gruß

dennis