guten morgen, ich schicke es gleich vorneweg: mir nützen wirklich nur
antworten von experten. irgendwie und eventuell bringt mich leider
nicht weiter.
ob ihr es glaubt oder nicht. am ca. 15.10.03 habe ich mit meiner
versicherung telefoniert, um eine fahrradversicherung mit in den
vertrag aufzunehmen. das rückschreiben kam ziemlich schnell. dort ist
eine vorläufige deckung ab 17. 10.03 angegeben. dieses wochenende
wurde dann auch wirklich mein rad geklaut (ich wohne in berlin und
hatte 2 riesenfette schlösser dran - trotzdem ). aber das war ja am
25.10.03.
ist mein rad dennoch versichert gewesen, obwohl ich den schrieb
meiner versicherung noch bei mir aufm schreibtisch liegen hatte, um
ihn heute einzuwerfen? die glauben mir das doch niemals. aber es
stimmt wirklich. almut
Hallo Almut,
der Antrag ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Ist dieses nicht der Fall, so erlangt er nicht die Gültigkeit und somit bleibst du auf den Schaden sitzen. Es liegt natürlich im Ermessen der Versicherung eine Zahlung auf Kulanz zu tätigen. Dies ist aber freiwillig. Reiche deshalb deinen Schaden bei der Versicherung ein und warte mal ab, was passiert. Vergiß aber nicht den Änderungsantrag mit beizufügen.
Gruß
Martin
hallo, wenn tatsächliche eine vorläufige deckung besteht, dann handelt es sich dabei um einen eigenständigen vertrag, welcher den versicherer zur Zahlung verpflichten würde.
auf jeden fall den schaden bei der gesellschaft anzeigen. Nicht vergessen, der diebstahl muss auch der polizei angezeigt werden.
stand das fahrrad eigentlich im freien ?
cu j
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Hallo Almut,
wenn es wirklich eine vorläufige Deckungszusage des Versicherers ist und nicht nur ein Antrag, besteht auch Versicherungsschutz, falls das Rad nicht zu einer Zeit gestohlen wurde, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist(zwischen 22.00-und 6.00Uhr).
Der Diebstahl muss auf jeden Fall der Polizei angezeigt worden sein.
Sollte der Versicherer die Deckungszusage nur unter der Bedingung ausgesprochen haben, dass ein unterschriebener Antrag innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht wird, dann sollte der Antrag natürlich sofort nachgereicht werden, am besten vorab zusätzlich per Fax senden.
Es besteht noch die Frage von wo das Rad gestohlen wurde. Z.B. aus dem eigenen Fahrradkeller könnte es ohnehin über eine Hausratversicherung versichert sein.
Gruß
Ralf
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hallo,
vielen dank für eure antworten. mein rad wurde aus unserem hinterhof
gestohlen. wie gesagt, mit zwei schlössern an einem radständer
angeschlossen, geklaut wurde es irgendwann zwischen 13.00 und 18.00
uhr.
Hallo Ralf,
auch zwischen 22 und 6 Uhr besteht Versicherungsschutz. Zugegeben aber nicht ganz eindeutig erkennbar. 
Gruß
MArco