Fahrrad+Hausratversicherung

Meine Lebensgefährtin hat sich ein Rad für 900DM gekauft, zusammen mit meinem haben wir jetzt Fahrräder im Wert von rd.1500DM, die Hausratversicherung deckt nur 650,-DM. Was passiert, wenn beide Räder aufeinmal gestohlen werden. Bekommen wir dann je Rad 650.-DM oder müssten wir die Versicherungssumme erhöhen oder uns vielleicht nach einer Zusatzversicherung umsehen?

reine Kalkulationssache
Hallo,

erstmal würde ich mir die Police ansehen. Daraus geht hervor ob jedes Fahrrad versichert ist oder alle pauschal.
Ob Du die Fahrräder versichern willst, ist reine Kalkulationssache. Bei der Mannheimer z.B. kostet der Schutz pro Fahrrad 30DM +Vers.St.
Je nachdem wo Du wohnst kann sich das lohnen. Gibt es wenig Diebstähle ist eine Versicherung zwei mal zu überdenken. Zu diesem Thema gibt es schon eine Diskussion mit statistischem Material. Vielleicht hilft das auch weiter.

Gruss
Christian

Hallo Marc,

Zu Deinem Problem:

In der Regel wird in der Hausrat das Risiko Fahraddiebstahl über eine Klausel eingeschlossen, das bedeutet, das meist bis zu einem gewissen Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme (z.Bsp. 1%) der Diebstahl gedeckt wird. Dafür zahlt man in der Regel einen Aufschlag. Die Entschädigungsgrenze gilt je Schadenfall, das heißt, das, wenn Euch beide Fahrräder zur gleichen Zeit geklaut werden würden, ihr nur die Maximale Entschädigungssumme (bei Euch scheinbar 650,-DM) erhalten würdet. Werden Euch die Fahrräder bei verschiedenen Ereignissen entwendet, dann gäbe es jeweils 650,-DM.

Ich würde Euch empfehlen, den Versicherungsschutz zu erweitern und die Entschädigungsgrenze zu erhöhen. Das stellt in der Regel kein Problem dar.

Gruß
Mathias

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Nachfrage…
Hallo Christian,

erstmal würde ich mir die Police ansehen. Daraus geht hervor
ob jedes Fahrrad versichert ist oder alle pauschal.

Pauschale Versicherung? Laut Fahrradklausel gilt immer je Schadenfall eine Höchstentschädigung und somit spielt es eher keiner Rolle, ob es einzeln gemeldet ist oder nicht. Höhere Werte bei Rädern sollte man dagegen dem Versicherer melden. Für gewöhnlich lässt der aber auch nur eine Versicherung in der Höhe zu, die er akzeptiert. Darüber hinaus ist ein Schutz zumindest bei diesem Versicherer nicht möglich. Dennoch ist eine Klausel für ein einzelnes Rad in meinen Augen eher unwahrscheinlich, denn es gilt ja für ein entwendetes Rad. :smile:

Ob Du die Fahrräder versichern willst, ist reine
Kalkulationssache. Bei der Mannheimer z.B. kostet der Schutz
pro Fahrrad 30DM +Vers.St.

Bei diesem Radpreis? Oder bei welchem Preis? In welchem Ort? Oder pauschal für Deutschland? Könnte ich bei der Mannheimer also mein Rad für 30 DM p.a. versichern, was einen NP von 5.000 DM hat? *starkeZweifelheg*

Je nachdem wo Du wohnst kann sich das lohnen. Gibt es wenig
Diebstähle ist eine Versicherung zwei mal zu überdenken. Zu
diesem Thema gibt es schon eine Diskussion mit statistischem
Material. Vielleicht hilft das auch weiter.

Da gebe ich dir wiederum recht :smile:

Gruß
MArco

will mal wieder ergänzen *fg* …
Hallo Marc und Mathias,

In der Regel wird in der Hausrat das Risiko Fahraddiebstahl
über eine Klausel eingeschlossen, das bedeutet, das meist bis
zu einem gewissen Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme
(z.Bsp. 1%) der Diebstahl gedeckt wird. Dafür zahlt man in der
Regel einen Aufschlag. Die Entschädigungsgrenze gilt je
Schadenfall, das heißt, das, wenn Euch beide Fahrräder zur
gleichen Zeit geklaut werden würden, ihr nur die Maximale
Entschädigungssumme (bei Euch scheinbar 650,-DM) erhalten
würdet. Werden Euch die Fahrräder bei verschiedenen
Ereignissen entwendet, dann gäbe es jeweils 650,-DM.

Ich würde Euch empfehlen, den Versicherungsschutz zu erweitern
und die Entschädigungsgrenze zu erhöhen. Das stellt in der
Regel kein Problem dar.

Du hast es doch eben schon gesagt :smile: Je Schadenfall. Ein Schloss kaputt = 1 Schadenfall. Sind damit 2 Räder gesichert, sind beide bei einem Schadenfall entwendet worden.

Werden dagegen die Räder jeweils mit einem Schloss gesichert müssen 2 Schlösser aufgebrochen werden = 2 Schadenfälle. :smile:

Also es reicht hierbei eure Versicherungssumme auf 900 DM Entschädigungsleistung anzuheben :smile:

Denn solange das Fahrrad in Gebrauch ist, müsste man es euch schon rauben und solange gilt auch die Fahrradklausel nicht, sondern die ganz normale Hausratversicherung.

Ansonsten eben immer mit 2 Schlössen abschließen. An jedes Rad eins… und schon passt es :smile:

Viel Spaß im Sommer…

Marco
*derjetztRadelngeht*

Hi Marco,

bei dem beschriebenen Versicherer wird das Rad mit Rahmennummer angegeben und ist dann pro Schadensfall bis DM 2.000 versichert. Soweit also klar.
Folgende Staffeln zu Deinem berechtigten Einwand:

Wert bis DM 750,- – DM 24,- p.a.
Wert bis DM 2.000,- – DM 30,- p.a.
alle Werte darüber sind antragspflichtig (und teurer)

Dieser Zusatztarif gilt ortunabhängig.

Man müsste also im vorliegenden Fall ein Rad zu DM 900,- versichern und eins zu DM 600,-. Macht allein für die Räder DM 54,- + Vers.St. p.a.

So meinte ich das… (grübel)

Gruss
Christian

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Danke…
Hallo Christian,

danke für die Erklärung, denn das mit dem pauschalen Betrag konnte ich mir dann nicht so ganz vorstellen bzw. wäre ich sofort gewechselt :smile:

bei dem beschriebenen Versicherer wird das Rad mit
Rahmennummer angegeben und ist dann pro Schadensfall bis DM
2.000 versichert. Soweit also klar.
Folgende Staffeln zu Deinem berechtigten Einwand:

Wert bis DM 750,- – DM 24,- p.a.
Wert bis DM 2.000,- – DM 30,- p.a.
alle Werte darüber sind antragspflichtig (und teurer)

Dieser Zusatztarif gilt ortunabhängig.

Dann habe ich hier wieder was gelernt, deswegen auch hier danke.
Mir war das nicht so bekannt, dass man dies auch separat melden kann. Gibt es denn auch eine Pauschalerstattungsmöglichkeit, ohne dass man die Rahmennummer angibt?

Gruß
MArco

Hallo Marco,

bei Rädern unter DM 750,- ist das Procedere einfacher. Das geht auch ohne Rahmennummer. Darüber ist sie aber nötig.

Bis denne…

Gruß
Christian

Auch hierfür ein Dank *owt*

Hi, Marco!

Irgendwie hab ich es geahnt. Das wieder eine Ergänzung kommt,meine ich natürlich :wink:

Du hast es doch eben schon gesagt :smile: Je Schadenfall. Ein
Schloss kaputt = 1 Schadenfall. Sind damit 2 Räder gesichert,
sind beide bei einem Schadenfall entwendet worden.

Werden dagegen die Räder jeweils mit einem Schloss gesichert
müssen 2 Schlösser aufgebrochen werden = 2 Schadenfälle. :smile:

Vielleicht noch diese Anmerkung: Es wären nur dann 2 Schadenfälle, wenn beide Räder unabhängig voneinander angeschlossen wären. Schließt man beide Räder am gleichen Ort zusammen -ob nun mit einem, zwei oder auch fünf Schlössern- dann bleibt es trotzdem nur ein Schadenfall. *g*

Also es reicht hierbei eure Versicherungssumme auf 900 DM
Entschädigungsleistung anzuheben :smile:

Dann wäre es zu wenig… :wink:

Denn solange das Fahrrad in Gebrauch ist, müsste man es euch
schon rauben und solange gilt auch die Fahrradklausel nicht,
sondern die ganz normale Hausratversicherung.

Yup. Hast wieder Recht *stöhn*

Ansonsten eben immer mit 2 Schlössen abschließen. An jedes Rad
eins… und schon passt es :smile:

Aber immer schön beide Räder einzeln anschließen…

Viel Spaß im Sommer…

Dir auch.

Marco
*derjetztRadelngeht*

Mathias
*derradfahrendooffindetundlieberMoppedfährt*

Ähm…
Hi, Mathias,!

Irgendwie hab ich es geahnt. Das wieder eine Ergänzung
kommt,meine ich natürlich :wink:

Schon klar, war ja auch so formuliert, dass du mich eingeladen hast *fg*

Vielleicht noch diese Anmerkung: Es wären nur dann 2
Schadenfälle, wenn beide Räder unabhängig voneinander
angeschlossen wären. Schließt man beide Räder am gleichen Ort
zusammen -ob nun mit einem, zwei oder auch fünf Schlössern-
dann bleibt es trotzdem nur ein Schadenfall. *g*

Ich habe eben noch mal in der Regulierungsempfehlung im Lehrbuch nachgeschlagen, die meinten dass 2 Fahrräder, 2 Schlösser, jeweils an einem Rad eins = 2 Schadenfälle sind… kannst du mir bitte sagen, wo ich das von dir nachlesen kann, denn dies wäre schon wichtig im Schadenfall.

Dann wäre es zu wenig… :wink:

Leider… also mal sehen, was du mir sagst,…

Viele Grüße
Marco

Hi, Marco!

Sollte etwa der Moment gekommen sein ?? *freu*

Schon klar, war ja auch so formuliert, dass du mich eingeladen
hast *fg*

Oh,oh, das ist aber eine schwere Unterstellung :wink:

Ich habe eben noch mal in der Regulierungsempfehlung im
Lehrbuch nachgeschlagen, die meinten dass 2 Fahrräder, 2
Schlösser, jeweils an einem Rad eins = 2 Schadenfälle sind…
kannst du mir bitte sagen, wo ich das von dir nachlesen kann,
denn dies wäre schon wichtig im Schadenfall.

Na, dann will ich mal:

„Je Versicherungsfall gilt die Entschädigungsgrenze, also nicht etwa je gestohlenes Fahrrad.“
„Die Möglichkeit des Verlustes mehrerer Fahrräder durch ein und denselben Versicherungsfall müssen der VN … durch räumlich deutlich getrenntes Abstellen der Fahrräder … vorbeugen.“

Nachzulesen ist das ganze bei
Martin: Sachversicherungsrecht, Kommentar zu den AVB und Klauseln, Feuer-Diebstahl-Wasser-Sturm-Hausrat-Wohngebäude

und zwar unter D XV Randziffer 40. Da findest Du auch die Mindestanforderungen hinsichtlich eines eventuellen Anscheinsbeweis. So heißt es beispielsweise:

„Allerdings muß der Versicherer die Identität des Versicherungsfalls beweisen …“
„Ein Anscheinsbeweis spricht für den Versicherer vor allem bei besonders kurzen Zeiträumen zwischen dem Abstellen der Räder und der Schadenfeststellung“

Es wird zwar die Möglichkeit eingeräumt, das mehrere Räder durch ein gemeinsames Schloss gesichert werden können, hier spielt jedoch m.E. der zeitliche Zusammenhang eine große Rolle.

Ich habe das hier gerade mal ´ne Stunde durchdiskutiert, übereinstimmend kamen wir zu der Meinung, das es sich bei fehlender räumlicher Trennung der Räder regelmäßig um einen Schadenfall handelt, bei dem auch nur einmal die Höchstentschädigungsgrenze gezahlt wird. Sofern die Räder jedoch unabhängig voneinander angeschlossen wären, wäre dies eine räumliche Trennung. Eine fehlende Räumliche Trennung wird nur unterstellt, wenn zwei Räder durch ein oder mehrere Schlösser miteinander verbunden sind. Wobei generell hier keine Deckung verwehrt wird, es wird halt nur einmal bis zur Entschädigungsgrenze gezahlt, weil es als ein Versicherungsfall gewertet wird. Es sei denn der VN kann nachweisen, das es einen zeitlichen Unterschied zwischen dem Abhandenkommen gegeben hat. Wobei ich dann fragen würde, warum dann das zweite Rad nicht wieder gesichert wurde.

Leider… also mal sehen, was du mir sagst,…

Reicht Dir das soweit?

Hab ich´s endlich mal geschafft???

Gruß
Mathias

1 „Gefällt mir“

Jain :smile:
Hi, Mathias!

Sollte etwa der Moment gekommen sein ?? *freu*

Could happen :smile:

Es wird zwar die Möglichkeit eingeräumt, das mehrere Räder
durch ein gemeinsames Schloss gesichert werden können, hier
spielt jedoch m.E. der zeitliche Zusammenhang eine große
Rolle.

Genau…

Ich habe das hier gerade mal ´ne Stunde durchdiskutiert,
übereinstimmend kamen wir zu der Meinung, das es sich bei
fehlender räumlicher Trennung der Räder regelmäßig um einen
Schadenfall handelt, bei dem auch nur einmal die
Höchstentschädigungsgrenze gezahlt wird.

Bis hierhin gehen wir konform :smile: Ein Schloss, ein Schadenfall.

Sofern die Räder
jedoch unabhängig voneinander angeschlossen wären, wäre dies
eine räumliche Trennung.

Wie ich es sagte. :smile: Also Mann und Frau fahren mit 2 Rädern zum Supermarkt, jeder sichert sein Rad in einer Fahrradbox *Fahrradständer* direkt nebeneinander, aber selbständig gesichert, mit einem schloss je Fahrrad. Schon ist räumliche Trennung da und 2 Schadenfälle, richtig?

Dann wäre es doch aber so, wie ich sagte :smile:

Eine fehlende Räumliche Trennung wird
nur unterstellt, wenn zwei Räder durch ein oder mehrere
Schlösser miteinander verbunden sind.

Gut… diese zusätzliche Sicherung hatte ich angedeutet, sollte dann also tunlichst unterlassen werden.

Wobei generell hier
keine Deckung verwehrt wird, es wird halt nur einmal bis zur
Entschädigungsgrenze gezahlt, weil es als ein
Versicherungsfall gewertet wird. Es sei denn der VN kann
nachweisen, das es einen zeitlichen Unterschied zwischen dem
Abhandenkommen gegeben hat. Wobei ich dann fragen würde, warum
dann das zweite Rad nicht wieder gesichert wurde.

Soweit klar… :smile:

Hab ich´s endlich mal geschafft???

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann nicht *fg* … sonst ja :smile:

Aber sei beruhigt, deine Zeit kommt noch…

Gruß
Marco

Moin, Marco!

Bis hierhin gehen wir konform :smile: Ein Schloss, ein
Schadenfall.

Ergänzend: Ein Schloß je Fahrrad unabhängig vom anderen, dann ein Schadenfall :wink:

Das wir mal einer Meinung sind… *tsts*

Wie ich es sagte. :smile: Also Mann und Frau fahren mit 2 Rädern
zum Supermarkt, jeder sichert sein Rad in einer Fahrradbox
*Fahrradständer* direkt nebeneinander, aber selbständig
gesichert, mit einem schloss je Fahrrad. Schon ist räumliche
Trennung da und 2 Schadenfälle, richtig?

Dann wäre es doch aber so, wie ich sagte :smile:

Asche auf mein Haupt. Das ist genau das was ich sagen wollte. Offensichtlich habe ich Dich falsch verstanden. Wie Du schon sagtest, could happen… :wink:

Eine fehlende Räumliche Trennung wird
nur unterstellt, wenn zwei Räder durch ein oder mehrere
Schlösser miteinander verbunden sind.

Gut… diese zusätzliche Sicherung hatte ich angedeutet,
sollte dann also tunlichst unterlassen werden.

So hatte ich es wie gesagt verstanden, dann hätte ich recht gehabt. Die Welt ist voller Mißverständnisse…

Wobei generell hier
keine Deckung verwehrt wird, es wird halt nur einmal bis zur
Entschädigungsgrenze gezahlt, weil es als ein
Versicherungsfall gewertet wird. Es sei denn der VN kann
nachweisen, das es einen zeitlichen Unterschied zwischen dem
Abhandenkommen gegeben hat. Wobei ich dann fragen würde, warum
dann das zweite Rad nicht wieder gesichert wurde.

Soweit klar… :smile:

Yup. Schwere Entbindung diesmal. :wink:

Hab ich´s endlich mal geschafft???

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann nicht *fg* … sonst
ja :smile:

Da wir uns offensichtlich beide mißverstanden haben, einigen wir uns vielleicht auf fast? *g*

Aber sei beruhigt, deine Zeit kommt noch…

Hope so. Soon. *g*

Bis denn
Mathias

Im Prinzip…
Moin, Mathias,

hatte ich ja diese zusätzliche Sicherung empfohlen und dadurch wäre es bei mir nur noch ein Schadenfall geworden.

Also hast du dies klargestellt und somit war deine Aussage dann auch korrekter :smile:

Gruß
Marco

Danke *strahl* (o.T.)