Fahrrad im Ausland über Hausrat mitversichert?

Hallo,
lasst uns annehmen jemand möchte im 3-Länder-Eck eine Radtour machen. Jetzt würde die Person gerne nach Österreich mit dem Rad fahren und wissen, ob und wenn ja, bei welcher Gesellschaft der Fahrraddiebstahl -im Ausland- (Österreich) über die HAUSRATVERSICHERUNG mitversichert wäre. Der Person ist wohl bekannt, dass eine Radversicherung einzeln abgeschlossen werden könnte -> Frage bezieht sich aber in erster Linie auf die „Mitversicherung“ über die Hausrat.

Grüße und Dankeschön

In der Hausratversicherung sind Fahrräder „im Gebrauch“ gegen Einbruchdiebstahl (auch aufgebrochenes Fahrradschloss) versichert. Geltungsbereich ist meist weltweit, jedoch zeitlich befristet.

Wenn Sie einen Versicherungsmakler mit der Vermittlung beauftragen, macht dieser Ihnen ein passendes Angebot und trägt die Haftung, dass die gewünschten Eigenschaften erfüllt sind.

Viele Grüße
Oliver H.

Rad fahren und wissen, ob und wenn ja, bei welcher
Gesellschaft der Fahrraddiebstahl -im Ausland- (Österreich)

Vermutlich bei jeder. Wenn man sich Angebote einholt, sollte man auf diesen Wunsch hinweisen, damit der richtige Tarif gewählt wird.

Wenn Sie einen Versicherungsmakler mit der Vermittlung
beauftragen, macht dieser Ihnen ein passendes Angebot und
trägt die Haftung, dass die gewünschten Eigenschaften erfüllt sind.

Das ist keine exklusive Leistung eines V-Maklers, das tut jeder V-Vermittler.

Hallo,

grundsätzlich ja, wobei die Ausschlüsse gelten, die vereinbart sind . In der Regel ist das Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr „draussen“ nicht versichert.

Tagsüber muss ein „Einbruchdiebstahl“ nicht vorliegen. Fahrräder sind auch gegen einfachen Diebstahl versichert (wenns abgeschlossen war).

Für solche Versicherungssachen brauchst du keinen Makler!!!

Gruß
tycoon

Wenn Sie einen Versicherungsmakler mit der Vermittlung beauftragen, macht dieser Ihnen ein passendes Angebot und trägt die Haftung, dass die gewünschten Eigenschaften erfüllt sind.

Das ist keine exklusive Leistung eines V-Maklers, das tut jeder V-Vermittler.

Nach persönlicher Berufsauffassung kann - und sollte - das der Fall sein. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Vermittler unterscheiden sich jedoch erheblich, je nachdem, ob es sich um einen Angestellten des Versicherers, Einfirmenvertreter (§84ff HGB), Mehrfachagenten (§84ff HGB) oder Versicherungsmakler (§93ff HGB) handelt.

Viele Grüße
Oliver H.

Fall sein. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Vermittler
unterscheiden sich jedoch erheblich, je nachdem, ob es sich um
einen Angestellten des Versicherers, Einfirmenvertreter (§84ff
HGB), Mehrfachagenten (§84ff HGB) oder Versicherungsmakler (§93ff HGB) handelt.

Alles richtig. Aber auch der Ein-Firmen-Vertreter haftet für eine Falschberatung, nicht nur der Makler.

Ist ein Fahrrad ein Hausratgegenstand? JA
Wo besteht Versicherungsschutz? i.d.R. in den eigenen vier Wänden (Definiton Versicherungsort…) sowie vorrüber gehend ausserhalb der Wohnung (i.d.R. max. 3 Monate lang). D.h. Radtour > 3 Monate könnte es schwierig werden.
Geltungsbereich der o.g. „Außenversicherung“ i.d.R. geographisches Europa - inzwischen bei vielen Versicherern weltweit.
Wenn das Fahrrad in Gebrauch ist (und selbstverständlich abgeschlossen) ist das Fahrrad rund um die Uhr versichert. Nach beendetem Gebrauch besteht i.d.R. nur V.schutz wenn es sich in einem Fahrradabstellraum befindet (auch dort muss es abgeschlossen sein).

Die nehmen wir einmal an Frage wollte ja nichts zur Haftung der unterschiedl. Vermittler wissen oder???