Fahrrad im Buero

An meinem Arbeitsplatz gibt es die Möglichkeit Fahrräder in einem Fahrradkeller einzusperren. Dies ist mir aber zu unsicher, da niemand weiss wieviel Schlüssel ausgegeben wurden und wer Zugang zu dem Keller hat. Ich nehme deshalb mein Rennrad, eingepackt in eine Rennradtasche, mit ins Büro. Bis jetzt hat sich niemand daran gestört und Platz ist auch genügend vorhanden. Jetzt stört sich allerdings die Hausverwaltungsabteilung (öffentlicher Dienst) daran und will mir dies verbieten. Nachdem ich erwidert habe, dass es niemanden etwas angeht wie groß die Tasche ist die ich mit zur Arbeitsstelle bringe und was in der Tasche ist, wurde die Frau hysterisch und hat mir mit Konsequenzen über meinen Dienstherrn gedroht. Frage: Wie sieht’s rechtlich aus, was kann mir vorgeschrieben werden ??

Andreas

Dieser Streit ist die Nerven nicht wert
Man kann evtl. aus § 618 BGB eine „Obhutspflicht“ des Arbeitgebers für die Sachen des Arbeitnehmers im Betrieb ableiten, aber Du kommst günstiger, wenn Du Dein Fahrrad ordentlich anschließt.

Django