Hallo Rechtsexperten,
vor wenigen Wochen habe ich mir ein recht teures Fahrrad zugelegt. Leider ist mein Keller nicht groß genug um ein Rad hineinzustellen. Drum muss ich nun - wie einige andere Mietmieter - mein Rad im hauseigenen Fahrradkeller abstellen. In die Wohnung kann bzw. will ich es nicht stellen, da ich in der 5. Etage wohne, kein Fahrstuhl vorhanden ist & außerdem kein Platz vohanden ist.
Meine 2 Fragen nun:
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Wer haftet bei Schäden an dem Rad. Einmal war’s ein im Vorderrad steckender Nagel (nicht eingefahren, da das Ding seitlich drinsteckte und sowas nicht möglich ist!) - jetzt ein kaputter Sattel. Gewillt, meine Haftpflicht zur Kasse zu bitten, bin ich nicht, da ich mein Rad nicht selbst kaputt mache.
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Gibts eine Vorschrift, wie groß ein Keller zur Wohnung sein muss? Mein Keller ist etwa 1m x 1m. Für hochkant würde das Rad u.U. in den Keller passen, aber Sinn der Sache ist das auch nicht
Vielen Dank
DoubleM
PS: Im Kellergang steht offensichtlich ein größerer Keller leer. Der Hauswart & die Wohnungsgenossenschaft haben wir informiert, jedoch wissen die selbst nicht, wem dieser Keller gehört und ob wir eventuell den Keller tauschen können. Einfach das Schloss knacken bzw. jeden Mieter (immerhin 35 Familien) fragen, wollen wir eigentlich nicht…