Darf man auf einem gemieteten Parkplatz in der Tiefgarage ein Fahrrad abstellen, z.B. hinter dem Auto? Oder ist das generell verboten?
Ja. bzw. Nein.
owT
Es gibt für jede Gemeinde/Stadt eine Garagenverordnung (dort einsehen, evtl. im Internet), ferner macht die Feuerwehr alle paar Jahre eine Begehung der Garage und es gibt noch eine Hausordnung.
Wenn alle „Überwacher“ nichts dagegen haben, so darf dort ein Fahrrad abgestellt werden. (NB: In Häusern mit Tiefgaragen gibt es meist Fahrradkeller …)
Möbel oder sonstiger Hausrat darf dort z.B. wegen Brandgefahr nicht abgestellt werden.
Hallo
Es gibt für jede Gemeinde/Stadt eine Garagenverordnung (dort
einsehen, evtl. im Internet)
Die gibt es nur bundesländerweise, und der Inhalt beschäftigt sich nur mit den baulichen Anforderungen an Garagenanlagen, nicht mit Details der Nutzung.
ferner macht die Feuerwehr alle
paar Jahre eine Begehung der Garage und es gibt noch eine
Hausordnung.
Da würde ich mir vor beidem keine Sorge machen. Die Feuerwehr wird nichts dagegen haben,falls nicht gerade ein Fluchtweg zugestellt wird, und die Hausordnung darf mir nicht in unzulässiger Weise in die Nutzung der Mietsache dreinreden.
Wenn alle „Überwacher“ nichts dagegen haben, so darf dort ein
Fahrrad abgestellt werden. (NB: In Häusern mit Tiefgaragen
gibt es meist Fahrradkeller …)
Die Fahrradkeller hat es schon aufgrund der Anforderungen der Landesbauordnungen zu geben. Ob es aber auch eine Nutzungs pflicht für diese gibt??
Möbel oder sonstiger Hausrat darf dort z.B. wegen Brandgefahr
nicht abgestellt werden.
Richtig, aber ein Fahrad ist auch nicht brennbarer als ein Kfz, eher weniger.
Gruß
smalbop
Hi,
Es gibt für jede Gemeinde/Stadt eine Garagenverordnung (dort
einsehen, evtl. im Internet)Die gibt es nur bundesländerweise,
stimmt.
und der Inhalt beschäftigt
sich nur mit den baulichen Anforderungen an Garagenanlagen,
nicht mit Details der Nutzung.
Falsch. In den mir bekannten Geragenverordnungen gibt es auch Vorschriften zur Nutzung, u.a. daß in bestimmten Garagen keine brennbaren Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden dürfen.
Wenn alle „Überwacher“ nichts dagegen haben, so darf dort ein
Fahrrad abgestellt werden. (NB: In Häusern mit Tiefgaragen
gibt es meist Fahrradkeller …)Die Fahrradkeller hat es schon aufgrund der Anforderungen der
Landesbauordnungen zu geben.
In welchem Budesland soll das denn so sein? Für Hessen ist das falsch.
Möbel oder sonstiger Hausrat darf dort z.B. wegen Brandgefahr
nicht abgestellt werden.Richtig, aber ein Fahrad ist auch nicht brennbarer als ein
Kfz, eher weniger.
Das ist aber kein Entscheidungskriterium.
Expertenwissen sieht anders aus…
Gruß Stefan
Richtig, Expertenwissen sieht anders aus!
Bei uns gibt es eine Garagenordnung von der Stadt (neben der Ländergaragenverordnung).
Am Wochenende wurde in der Tageszeitung ein Gerichtsurteil veröffentlicht, wonach auf einem Garagenstellplatz auch vom Eigentümer nur angemeldete Kraftfahrzeuge abgestellt werden dürfen. Alles andere (nicht zugelassene Fahrzeuge, Fahrräder etc.) ist laut diesem Urteil nicht erlaubt.
Bei uns gibt es eine Garagenordnung von der Stadt (neben der
Ländergaragenverordnung).
Behaupten kann man viel. Wie wäre es mit einem Link?
Zudem: Eure Stadt = jede Stadt?
Bislang beeindruckt mich Dein Expertenwissen nicht so sonderlich…