Fahrrad in der wohnung

Fahrrad in der Mietswohnung

hallo …

darf man in seiner mietswohnung sein fahrrad mit in selbige nehmen ?

eckdaten -
keller vorhanden ( holztür-vorhängeschloß)
fahhradgemeinschaftskeller vorhanden - ca 12m² groß meist 10-14 räder eingestellt
fahrrad - carbonrennrad - ( ca 2300€ wert)
fahrrad immer sauber -
erdgeschoßwhg
in der whg abstellplatz mit geeigneter unterlage versehen !

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danke -
stefan

Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

vnA

Wenn in deinem Mietvertrag nicht ausdrücklich drinsteht, dass du dein Fahrrad nicht mit in die Wohnung nehmen darfst (was ich noch nie erlebt hätte), darfst du das selbstverständlich.

Für eventuelle Schäden haftest du natürlich selber.

darf man in seiner mietswohnung sein fahrrad mit in selbige
nehmen ?

Hallo Stefan,

ich hätte keine rechtlichen Bedenken :smile:

LG
sine

Wenn in deinem Mietvertrag nicht ausdrücklich drinsteht, dass
du dein Fahrrad nicht mit in die Wohnung nehmen darfst (was
ich noch nie erlebt hätte), darfst du das selbstverständlich.

Du meinst wirklich ein Vermieter könnte gültig vereinbaren das man
ein Fahrrad nicht in seine eigene Wohnung verbringen darf?

Würde mich wundern, Der Plem

Du meinst wirklich ein Vermieter könnte gültig vereinbaren das
man
ein Fahrrad nicht in seine eigene Wohnung verbringen darf?

Würde mich wundern, Der Plem

Ich bin nicht ganz sicher wo die Vertragsfreiheit endet. Es mag ja von Seiten des Vermieters gute Gründe geben für so eine Forderung dass heisst, ich will nicht ausschließen, dass es Umstände geben kann, in denen so eine Forderung rechtens ist.

hallo.

darf man in seiner mietswohnung sein fahrrad mit in selbige
nehmen ?

jein.

keller vorhanden ( holztür-vorhängeschloß)
fahhradgemeinschaftskeller vorhanden - ca 12m² groß meist
10-14 räder eingestellt

vermutlich steht im vertrag, daß fahrräder dann auch dort abzustellen sind?

fahrrad - carbonrennrad - ( ca 2300€ wert)

uiui. dann hätte der mieter wahrscheinlich gute chancen, das rad in seinem keller abstellen zu dürfen (wenn er das nicht sowieso schon darf), anstatt im fahrradgemeinschaftskeller.

fahrrad immer sauber -

irrelevant.

erdgeschoßwhg

auch irrelevant.

in der whg abstellplatz mit geeigneter unterlage versehen !

auch irrelevant.

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http://www.frag-einen-anwalt.de/Auerordentliche-Kuen…

gruß

michael

darf man in seiner mietswohnung sein fahrrad mit in selbige
nehmen ?

jein.

Grundsätzlich: Ja.

keller vorhanden ( holztür-vorhängeschloß)
fahhradgemeinschaftskeller vorhanden - ca 12m² groß meist
10-14 räder eingestellt

vermutlich steht im vertrag, daß fahrräder dann auch dort
abzustellen sind?

Da davon im UP nichts erwähnt ist, ist davon auszugehen, daß es keinen derartigen Passus in der HO gibt.

fahrrad - carbonrennrad - ( ca 2300€ wert)

uiui. dann hätte der mieter wahrscheinlich gute chancen, das
rad in seinem keller abstellen zu dürfen (wenn er das nicht
sowieso schon darf), anstatt im fahrradgemeinschaftskeller.

Selbstverständlich darf er sein Fahrrad ohne gesonderte Genehmigung in seinem Keller abstellen - aber das war nicht die Frage.

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http://www.frag-einen-anwalt.de/Auerordentliche-Kuen…

Mit Verlaub, aber ein RA, der dutch das Tragen eines Fahrrades durch ein Treppenhaus eine Verschmutzung sieht, die einen erheblichen (sic!) Reinigungsauffand nach sich zieht, der hat wohl noch nie geputzt und scheint ein Fahrrad mit einem Radlader zu verwechseln.
Davon abgesehn bezieht sich der verlinkte Fall auf eine HO, welche eine Unterbringung des Rades in einem vorgesehnen Raum vorsieht. Ob eine solche Vorgabe rechtlich haltbar ist, beantwortet er nicht.
Ein entsprechender Passus der HO scheint hier aber bisher nicht gegeben.

Gruß

osmodius

Fahrrad in der Mietswohnung

hallo …

darf man in seiner mietswohnung sein fahrrad mit in selbige
nehmen ?

Ich frage mich, was ein VM sagen will, wenn man sein Rad vor der Tür einpackt. Macht der dann Taschenkontrollen… :wink:
http://www.bike-discount.de/shop/k352/a8666/bike-sac…

Gruß

osmodius

Hallo,

manchmal frage ich mich wirklich was in so manchen Zeitgenossen vorgeht…:smile:

Aber zurück zum Thema…grundsätzlich kann ein Mieter zunächst einmal seine Mietwohnung im Rahmen der üblichen Privaten Tätigkeiten
nutzen…sofern er also das Rennrad nur aus Angeberei nutzt,dürfte der Vermieter kaum eine Handhabe dagegen haben.
Anders sähe das natürlich aus,wenn der Mieter damit professionell
Radsport betreiben würde…denn dann könnte der Vermieter ihm das sehr wohl untersagen.Da eine gewerbliche Nutzung einer vermieteten
Wohnung nicht ohne Genehmigung des Vermieters möglich ist.

Andererseits frage ich mich natürlich,wer schon 2.300,- TEURO
ausgibt,sollte doch wohl die 70 € für ein vernünftiges Schloß
wie zum B. Master Lock Street Cuff 8200 übrig haben.
Damit wäre das Rad auch im Keller sicher…es sei denn,man traut seinen eigenen Mitmietern nicht…:smile:
Da sollte man dann allerdings wohl eher über einen Umzug nachdenken…
denn die Wohnung ist auch kein sicherer Ort…:smile:

naja, grundsätzlich kann das tragen eines fahrrades im treppenhaus schon dreck nach sich ziehen - man denkt nur mal dran, wie leicht man mit den reifen an die wand kommt…

ok, derjenige, der da sein schice-teures rennrad trägt, derwird vermutlich nicht die wand berühren. dafür ist ihm sein rad zu wichtig - und außerdem ist es leicht genug. aber jetzt kommt der frührentner aus dem dritten und will sein e-bike auch in der wohnung haben… muss ich mehr sagen? damit wird der vermieter vermutlich nicht die diskussion eingehen, warum ein mieter das darf und der andere nicht. kann er sowas per hausordnung verbieten? ich würde mal davon ausgehen…

Hallo,

das war wohl mal wieder ein echter „Frank Mueller“.

manchmal frage ich mich wirklich was in so manchen
Zeitgenossen vorgeht…:smile:

Das kann man wohl von Dir sagen.

Andererseits frage ich mich natürlich,wer schon 2.300,- TEURO
ausgibt,sollte doch wohl die 70 € für ein vernünftiges Schloß
wie zum B. Master Lock Street Cuff 8200 übrig haben.

Und das schützt dann vor Beschädigungen des Carbonrahmens durch unachtsame andere Fahrradbesitzer? Oder sind Dir die Besonderheiten des Rahmenmaterials mal wieder entgangen, die noch mehr als andere hochwertige Materialien zwar sehr leicht sind, aber doch (bzw. gerade deswegen) ziemlich empfindlich sind?

Damit wäre das Rad auch im Keller sicher…es sei denn,man
traut seinen eigenen Mitmietern nicht…:smile:
Da sollte man dann allerdings wohl eher über einen Umzug
nachdenken…
denn die Wohnung ist auch kein sicherer Ort…:smile:

Hm, jetzt verrätst Du uns auch sicher diese himmlischen Gefilde, in denen Fahrradbesitzer ihre Räder nicht völlig unbedenklich gegen andere Fahrräder knallen, unabhängig davon, ob diese Schäden davontragen oder nicht.

Gruß, Karin

3 „Gefällt mir“

Hallo,

also wenn ein Fahrradrahmen soooo empfindlich ist,
sollte man sich doch vielleicht einmal Gedanken darüber machen,ob man wirklich Fahrrad fahren will oder eher ein Kunstobjekt
ausstellen will…:smile:)

Hallo,

sofern er also das Rennrad nur aus Angeberei
nutzt,dürfte der Vermieter kaum eine Handhabe dagegen haben.
Anders sähe das natürlich aus,wenn der Mieter damit
professionell
Radsport betreiben würde…denn dann könnte der Vermieter ihm
das sehr wohl untersagen.Da eine gewerbliche Nutzung einer
vermieteten
Wohnung nicht ohne Genehmigung des Vermieters möglich ist.

Kompletter Schwachsinn. Boris Becker darf also seinen Tennisschläger nicht mit in die Wohnung nehmen, weil das dann eine gewerbliche Nutzung wäre? Dirk Nowitzki seine Turnschuhe und seine Unterhose ebenfalls nicht, wenn er bei seinen Eltern zu Besuch ist? Und ich selber muss dann meinen Dienstlaptop und das Sakko im Auto lassen?

Oje…

Gruß
loderunner

Hallo,

also wenn ein Fahrradrahmen soooo empfindlich ist,
sollte man sich doch vielleicht einmal Gedanken darüber
machen,ob man wirklich Fahrrad fahren will oder eher ein
Kunstobjekt
ausstellen will…:smile:)

Und selbst das ginge den Vermieter genau GAR NICHTS an!

Aber schön, dass wir mal wieder über Deine Nicht-Beiträge lachen durften. Auch wenn das Witz-Brett eigentlich weiter unten ist.

Gruß
loderunner

darf man.
wer es immer mit rein schleppen will, klar doch