Fahrrad in fremder Stadt geklaut

Hallo liebe community,

kurze Frage: Ich bin in Stadt A zu Besuch bei Freunden. Meine Freunde wohnen in Stadt A. Ich habe vor, über die Ostertage in Stadt A zu bleiben. Vermutlich gestern Abend wurde mir mein sicher und gut angeschlossenes Fahrrad aus dem Hof von meinen Freunden geklaut. Es war ein teures Fahrrad mit einem Schloss im Wert von 70,00€. Die Kassenbelege für Fahrrad plus Schloss habe ich.

Greift meine Hausratversicherung, auch wenn ich eigentlich in Stadt B wohne? Kann ich in Stadt A, in der ich ja jetzt noch ein paar Tage über Ostern bin, Anzeige erstatten? Oder muss ich damit warten, bis ich wieder zu Hause in Stadt B bin?

Eine kurze, aussagekräftige Rückmeldung wäre toll.

Ich wünsche euch einen schönen Tag.

Hallo,
Anzeige sofort, Versicherung nur Haftbar wenn das Fahrrad Vertragsbestandteil ist / es gibt 1000 und eine Versicherungsmöglichkeit. Dort anrufen und Fragen / Meist nur im Hauskeller der Wohnung versichert.
Gruß Marco

www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Morgen,

na dann mach ich es mal kurz und aussagefähig:

Sofern Fahrraddiebstahl mitversichert ist (!) spielt es keine Rolle, in welcher Stadt das Rad gestohlen wurde. Wenn es noch Belege gibt, freut sich die Versicherung, gerade bei teureren Rädern. Vielleicht ist das zerstörte Schloss ja auch noch vorhanden?!

Ansonsten direkt in der fremden Stadt Anzeige erstatten. Schließlich muss auch die dortige Polizei ermitteln! Anschließend - wenn möglich - auch gleich der Versicherung Bescheid geben, sonst nach der Rückkehr.

Im Grunde ein klassischer Fall, bei dem es keine größeren Probleme geben dürfte.

Gruß aus Berlin und (trotzdem) frohe Ostern!

Alexander Haid - Versicherungsmakler

Hausratversicherung wenn fahrrad mit im Versicherungsschutz drin ist. der Ort ist dabei egal

Hallo Leaticia,
hier greift die Aussenversicherung. Es besteht somit Versicherungsschutz da das Fahrrad nur vorrübergehend ausserhalb des Versicherungsortes war.
Anzeige direkt bei der örtlichen Polizei erstatten.
Anzeigebestätigung, Schadenschilderung und die ursprünglichen Anschaffungsbelege an die Versicherung schicken und dann klappt das.
Kann natürlich sein das in deiner Police eine Nachtzeitklausel vereinbart ist. Wenn dann die möglichkeit besteht das, dass Fahrrad Nachts geklaut wurde wird die Versicherung den Schaden wohl ablehnen.

Ps: Eine 100% Aussage kann ich nicht machen da ich deinen Versicherungsschutz nicht kenne

Hallo,

jeder anständigen Hausratvers. ist es wurscht, wo du wohnst und wo dein Fahrrad als gestohlen gemeldet wird.
Ob das in deinem Vertrag aber auch so ist, kann ohne Detailskenntnis des Vertrags / der Vertragsbedingungen nicht gesagt werden. Tipp: frag doch den Vermittler / Betreuer des Vertrags.

VG Jens
www.jens-sternberg.de