Hallo,
ein Fahrradhändler will ein Fahrrad (unter 11kg) anbieten, und meint dass man bei dem Fahrrad mit diesem Gewicht keine Beleuchtung braucht, da es als Sportrad gilt.
Wie ist dazu genau die Gesetzteslage?
Braucht man am Tage wirklich keine Beleuchtung, auch nicht zum stecken?
Oder muss man eine z. B. zum Stecken (mit Akku) für die Nacht z. B. dabeihaben?
Wer kennt sich da aus?
Danke für die Antworten.
Gruss Thomas
mitnehmen, muss aber nicht angebracht sein
ein Fahrradhändler will ein Fahrrad (unter 11kg) anbieten, und
meint dass man bei dem Fahrrad mit diesem Gewicht keine
Beleuchtung braucht, da es als Sportrad gilt.
Wie ist dazu genau die Gesetzteslage?
§ 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt das.
Braucht man am Tage wirklich keine Beleuchtung, auch nicht zum
stecken?
„(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
[…]
2.
der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;“
(http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html)
§ 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung gibts hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html
Gruß
Paul
Danke Paul, das hilf weiter.
Schönen Sonntag noch.
Gruss Thomas