Fahrrad ohne STVZO

Welche folgen hat es im ernstfall wenn mein Sohn mit einem Fahrrad fährt das nicht STVZO zugelassen ist, wie die meisten Mountenbiks.

Danke für eure Meinung

J. Ebert

  1. darf ein übereifriger Polizist 30 DM
    kassieren (auch tagsüber),
  2. Wenn er abends ohne Licht fährt (das fehlende /nicht zugelasssene Licht ist ja i.A. das Problem) wird er nicht gesehen - mit allem was halt daraus folgen kann.

Micha

  1. Wenn er abends ohne Licht fährt (das
    fehlende /nicht zugelasssene Licht ist ja
    i.A. das Problem) wird er nicht gesehen
  • mit allem was halt daraus folgen kann.

Das ist doch vielleicht zu billig gesagt: Wenn er anderen RadlerInnen begegnet, können beide stürzen. Wenn er FußgängerInnen begegnet, ebenso. Wenn er AutofahrerInnen begegnet, liegt er meistens drunter.

Allerdings wird im allgemeinen von allen toleriert, wenn er ein Batterielicht dabei (und bei Dunkelheit auch an) hat, auch wenn das Fahrrad nicht den Gewichtsvoraussetzungen entspricht.

Also daher: Auf jeden Fall Licht an, oder wie der ADFC sagt: Radfahrer sei helle…

Ähnlich gefährlich kann es werden, wenn z.B. nur eine Bremse vorhanden ist. Dieser Zustand wäre auch nciht StVZO-gerecht.

Karin