Hallo Marauder02,
es kommt drauf an, auf welchem Wege Du es gekauft hast, und ob Du es schon benutzt hast.
Wenn Du es absolut noch nicht benutzt hast:
Bei Kauf in einem Fahrradladen kannst Du ein unbenutztes Rad evtl. zurückgeben, so der Händler Dir entgegen kommt und sich darauf einlässt (muss er aber nicht). Bei Bestellung über einen Versandhändler hat man meines Wissens immer 2 Wochen Frist für die Rückgabe ohne Angabe von Gründen gemäß Fernabsatzgesetz, wenn die AGB des Händlers einen längeren Zeitraum einräumen, auch mehr.
Wenn Du das Fahrrad schon benutzt hast, wird sich der Fahrradladen auf eine Rücknahme kaum einlassen, aber vielleicht verkauft er ja das leicht gebrauchte Rad für Dich. Auch dem Versandhändler kannst Du das benutzte Rad nur noch zurück geben, wenn es Mängel aufweist.
Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben,
Kai