Fahrrad Schaden am Auto verursacht, PHV?

Hallo.

Meine Freundin hat mit ihrem Fahrrad am nagelneuen Auto meiner Mutter und deren Mann einen Kratzer mit kleiner Delle an der Tür verursacht, vom Fachmann geschätzter Schaden ca. 600-700€.
Da es sich um einen Neuwagen handelt ist er Vollkasko versichert.

Jetzt meine Frage:

Bezahlt so einen Schaden die PHV(Asstel commfort Tarif) meiner Freundin?

Wenn nicht, kann man das irgendwie über die Vollkasko laufen lassen?

Bezahlt so einen Schaden die PHV(Asstel commfort Tarif) meiner Freundin?

Da sollte sie tun.

Wenn nicht, kann man das irgendwie über die Vollkasko laufen lassen?

Das geht auch, aber danach würde die KFZ-Versicherung hochgestuft.

Hallo,

ob die PHV den Schaden begleicht, kann Dir hier keiner sagen, aber zuständig ist sie schon dafür.

Auch die Vollkasko könnte dann notfalls befragt werden.

VG René

vom Fachmann geschätzter Schaden ca. 600-700€.

Ja wahrscheinlich die komplette Tür ausbauen, komplett abschleifen, spachteln komplett lackieren und wieder zusammen setzen.

Ich Frage mich immer wieder wie solche Beträge zustande kommen.
Ich zweifle die Summe einfach mal an.
Mit dem Auto zum Dellendoktor/Lackdoktor, die meisten Schäden kann man von der Innenseite raus drücken. Falls der Lack reist könnte es tatsächlich etwas teurer werden, aber wenn nicht ist das meist mit 100€-150€ inklusive der Beseitigung des Kratzers erledigt.

Frag mal oben im Unterforum Vierrad Fahrzeuge nach.

Ja Hallo erstmaal…-:smile:,

wir haben die Geschichte mit einem unserer zahlreichen 3 Kinder erlebt. Unser Filius hat mit seinem Mountain-Bike einen sehr sehr gut gepflegten Opel Astra " umgestaltet " in dem er diesem mit seinem Hörner-Lenker eine Gravur von der Fahrertür bis zur Heckseite verpasste.
Nach Erstellung des KVA`s übernahm die PHV den Schaden an dem Auto und alles war wieder klar.
Von daher ist es gut, daß dieses Mißgeschick der Freundin und nicht dir selber passiert ist, denn im Innenverhältnis Mutter> Kind würde nicht gezahlt…

Also , keine Panik !

kind regards

makhl

Hallo,

Nach Erstellung des KVA`s übernahm die PHV den Schaden an dem
Auto und alles war wieder klar.

Leider läßt dieser fremde Fall keinerlei Rückschluss darauf zu, ob es sich im vorliegenden Fall um einen berechtigten oder unberechtigten Anspruch handelt.

Von daher ist es gut, daß dieses Mißgeschick der Freundin und
nicht dir selber passiert ist, denn im Innenverhältnis Mutter>
Kind würde nicht gezahlt…

Diese Aussage ist so leider falsch, da sie viel zu pauschal ist. Selbstverständlich zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn Mutter und „Kind“ (ich denke, wir können aufgrund des Ursprungspostings von einem erwachsenen Kind ausgehen) hier in getrennten Haushalten wohnen und das „Kind“ nicht mehr über ein und denselben Vertrag versichert ist.
Und der HaftpflichtANSPRUCH selber wäre weder von dem einen noch von dem anderen abhängig…

Viele Grüße
Loroth