Hallo,
Nach Erstellung des KVA`s übernahm die PHV den Schaden an dem
Auto und alles war wieder klar.
Leider läßt dieser fremde Fall keinerlei Rückschluss darauf zu, ob es sich im vorliegenden Fall um einen berechtigten oder unberechtigten Anspruch handelt.
Von daher ist es gut, daß dieses Mißgeschick der Freundin und
nicht dir selber passiert ist, denn im Innenverhältnis Mutter>
Kind würde nicht gezahlt…
Diese Aussage ist so leider falsch, da sie viel zu pauschal ist. Selbstverständlich zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn Mutter und „Kind“ (ich denke, wir können aufgrund des Ursprungspostings von einem erwachsenen Kind ausgehen) hier in getrennten Haushalten wohnen und das „Kind“ nicht mehr über ein und denselben Vertrag versichert ist.
Und der HaftpflichtANSPRUCH selber wäre weder von dem einen noch von dem anderen abhängig…
Viele Grüße
Loroth