Fahrrad schrammt geparktes Auto

Hallo Forum!
Gestern abend bin ich auf einem Fußweg gefahren und mit meiner Saunatasche auf dem Rücken ins schlingern gekommen. Dabei bin ich an ein Auto geraten.
Habe mit dem Inhaber des Wagens telefoniert, alles kein Problem. Ist ja auch eine Sache der Haftpflichtversicherung.
Aber bezahlt die Überhaupt, wenn ich mich zum Zeitpunkt des Unfalls widerrechtlich auf dem Fußweg befunden habe?

Danke und beste Grüße

Axel

Ja, das ist absolut kein Problem.
Ein typischer Privathaftpflichtschaden.
Da brauchst Du Dir keine Sorgen machen.

Gruß,
Florian

Hallo Axel,

was du begangen hast ist ein Ordnungswidrigkeit die jedoch nicht zur Versagung des Versicherungsschutzes führt. Du hast den Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt. Sollten die Ansprüche des Unfallgegner nicht berechtigt sein, dem Grunde und der Höhe nach, wird die private Haftpflichtversicherung (passive Rechtsschutz) die unbegründeten Ansprüche ablehnen.
Dichtet nichts hinzu bei der Schadenschildung, lasst nichts aus. Fahrrad gegen Kfz findet oftmals eine 1zu1 Gegenüberstellung am Schadenort statt. Hier siegt die Ehrlichkeit!
Hoffe dies hilft weiter
marago