Fahrrad verkauf - Mein Recht als Verkäufer

Hallo liebe W-W-W Member!

Ich habe ein Problem mit einem Käufer, ich habe auf einem Forum ein Mountainbike (Dirtbike, zum Springen von Hügeln etc.) verkauft. Der Bike Neupreis lag bei 730€. Das Bike ist gebraucht und 1 Jahr alt. Es hat Kratzer an mehreren Stellen und auf selbst-lackierten Teilen ist teilweise (1-2cm stellen) der Lack abgegangen. Ich habe Fotos von dem Fahrrad gemacht und das Bike ins Forum gestellt.

Text:
"Ist das dein nächstes Traumbike? Das YT Industries Makken „Dirt Love“ 2011 hat ein top Preis-Leistungs-Verhältnis! Sowohl zum Dirten gut, als auch für Street!

Gewicht: ~12,5kg
Gabel: Mazzorchi Dirt Jumper 1 80mm Federweg
Bremse(HR): Avid Juicy Three

Special: Gabel und Lenker wurden in Schwarz umlackiert, um dem Bike mehr Vielfalt und einen cooleren Look zu geben.

Die Gabel hat brandneues, hochwertiges Öl bekommen, die Reifen wurden zentriert und das Bike ist BLITZBLANK poliert.

Die Griffe sind eigentlich BMX Griffe, fahren sich aber auf Dirt sowie Street sehr gut und abgerutscht bin ich mit denen noch nie.

Der Rahmen ist vorallem für Anfänger gut geeignet, bietet viel Beinfreiheit z.B. für Barspin, X-UP

Außer den Griffen ist alles am Bike original.

Allgemein wurde das Bike einen Sommer (2011) intensiv gefahren, seitdem eher selten.

Neupreis: 729€

Preis ist VHB!

Kontakt:
(E-Mails werden mehrmals täglich gecheckt)
"

Der technische Zustand war vor Versand einwandfrei.
Das Bike habe ich (AUF WUNSCH DES KÄUFERS) in 2 Paketen versichert (2500€) per DHL verschickt. Ich habe dabei die Versandkosten übernommen. Vom ursprünglichen Preis 550€ bin ich noch 50€ runtergegangen, sprich 50€.

Nun bemängelt der Verkäufer die Kratzer (was bei so einem Gebrauchsgegenstand normal ist, gerade beim dirten) und einige „angebliche“ tech. Mängel am Fahrrad (Lager gehen nicht richtig, stimmt aber nicht bin das Bike vorher gefahren).

Das Bike wurde als !gebraucht! verkauft.

Hat der Käufer trotzdem ein Rückgaberecht? Was sollte ich jetzt machen?

Vielen Vielen Dank an alle Antworten und Grüße

Hallo Niko,

Du hast Deine Annonce ziemlich ausführlich aufgesetzt, auch über Kratzer und Lackfehler geschrieben (gut, dass Du auch Fotos mit ins Forum gestellt hast).

Somit ist bewiesen, dass Du Deinerseits nichts verheimlicht hast. Die - ich sage mal - frei erfundenen technischen Fehler kannst Du zwar nicht beweisen, aber das ganze stinkt doch zum Himmel.

Nimm das Rad AUF KEINEN FALL dazu bist Du nicht verpflichtet. Es war gebraucht und Du hast sogar noch Katzer/Lackspuren erwähnt, obwohl man mit denen bei „gebraucht“ selbst rechnen kann.

Man muss sich ja wirklich fragen, ob der Käufer noch ganz sauber ist.
Lass Dich da auf keine Diskussionen ein und sage/maile/tel. dem deutlich, dass

  • Du grundsatzlich nicht verpflichtet bist zur Rücknahme
    u. außerdem

  • Kratzer / Lackschäden in der Anzeige standen

  • ein Foto mit Kratzer dabei war

  • (und hier würde ich etwas bluffen) Dein Radlcheck
    bzgl Technik, den Du noch kurz vor Verkauf hast
    machen lassen, einwandfrei war.
    (solche Tipps schreibe ich nicht gerne, aber der Käufer scheint es wirklich nicht ehrlich mit Dir zu meinen)

Gehe auch KEINESFALLS auf eine Teilrückgabe des Preises ein.

Biete ihm doch lächelnd -süffisant an (mit mehreren Smilies hinterher getippt), dass Du auf seine Klage wartest, wenn er es nicht lassen kann.
–> Der kann Dir gar nichts.

Viele Grüße
Uli

Hallo, leider kann ich dir dazu keine Rechtsauskunft geben. Ich denke aber, dass bei jedem Verkauf ein Rückgaberecht besteht.
Viele Grüße - Rat

Hallo!

Der Käufer kann nicht auf das Rückgaberecht bestehen, da durch die Bebilderung und Beschreibung des Bikes eine klare, realistische Darstellung erreicht wurde. Der Käufer konnte sich so vom Zustand des Bikes vor dem Kauf überzeugen.

Sicherlich wäre ein Hinweis über den Privatverkauf und fehlende Rückgabebereitschaft sinnvoll gewesen, jedoch sind die Mängel, die der Käufer jetzt anführt kein Grund, auf Rückgabe zu bestehen.

Ich gehe mal davon aus, dass es bei Ihnen nicht um einen gewerblichen Händler handelt. Da würden andere Regeln gelten.
Bei einem Vertrag unter Privatleuten gilt das BGB. Da gibt es keine Rückgabe oder Garantie. Wenn die Artikelbeschreibung in der Anzeige korrekt die vorhandenen Mängel benannt hat, kann der Käufer dise nicht beanstanden. Bei Gebrauchtwaren gilt, das übliche Gebrauchsspuren kein Mangel sind. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle ihm bekannten Mängel vorher mitzuteilen. Stellt der Käufer dann später einen bislang unbekannten Mangel fest, dann ist die zentrale Frage, ob der Verkäufer den Mangel vor dem Verkauf hätte erkennen müssen.
Ein Käufer kann den Vertrag immer anfechten, wenn er meint, dass er vom Käufer nicht über alle Mängel informiert wurde. Dann geht die Sache vor Gericht. Nur wenn das Gericht entscheidet, dass der Verkäufer etwas arglistig verschwiegen hat, wird der Kaufvertag ungültig.

Ja das ist wie es ist

Hallo Niko,

um ehrlich zu sein. Ich bin kein Jurist und genau den brauchst du anscheinend.

Aber so viel kann ich dir sagen. Ein Rückgaberecht steht auch bei gebrauchten Dingen zu. Als Privater Verkäufer kann man das ausschliessen. (Schau bei Ebay mal ein paar Anzeigen von Privatverkäufern durch, da steht meist so eine Klausel drin.)
Da du das nicht gemacht hast, hast du eine etwas schlechtere Position. Da du anscheinend über ein Forum (und nicht über Ebay, oder eine andere Verkaufsplattform) verkauft hast und vermutlich keine offiziellen Verkaufsverträge hast, stehst du nicht ganz so schlecht da.

Du solltest dich am besten gütlich mit ihm einigen. Ein Rechtsstreit ist immer teuer und eine unsichere Sache. Bevor du rechtliche Schritte unternimmst (oder sofort wenn der andere rechtliche Schritte unternimmt) solltest du dich bei einem wirklichen Rechtsberater informieren und nicht nur über annonyme Internetforen.

Viel Erfolg und viele Grüße
Tobias

Grundsätzlich kann der VErkäufer bei Gebraucht-Verkäufen das Rückgabe und Widerrufsrecht einschränken. Ganz ausschließen kannst du das aber nicht. Du haftest trotzdem für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Nun hast du in die Annonce geschrieben, dass du es intensiv gefahren bist und das Ding gebraucht ist. Je nach Richter wäre das ausreichend. Bei mir wäre es ausreichend. Fakt ist jedenfalls, dass der Käufer dir den Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit ggf. in einem Rechtsstreit nachweisen muss. Und das ist ohne Gutachten sehr schwierig. Selbst mti Gutachten wird es schwierig, da es bei dir als Privatperson immer noch auf dein eigenes Know-How ankommt und du es hättest erkennen können. Du solltest dir aber schon mal Leute sichern, die dir den Zustand des Bikes bestätigen können. Denn du wirst sicher nicht vorher ein Gutachter das Bike einschätzen lassen.