Fahrrad vom Hausmeister beschädigt!

Hallo Gemeinde!

Superwütend!!!
Ich bin bei einem Unternehmen beschäftigt, das Räume in einem größeren Bürogebäude angemietet hat. Auf dem Firmengrundstück sind Fahrradständer aufgestellt, nur dort dürfen die Räder laut Hausmeister abgestellt werden. Leider reichen die Fahrradständer nicht für alle, so dass ich gezwungen bin, mein Fahrrad an einem anderen Platz abzustellen. In Nähe des Eingangs gibt es einen Pfosten, an dem ich mein teures Fahrrad heute angeschlossen habe, ohne auch nur annähernd einen Autofahrer, Passanten oder sonst wen zu behindern. Die andere Alternative wäre gewesen, mein Fahrrad zwischen die anderen Räder am Fahrradständer zu quetschen, was unweigerlich zur Folge gehabt hätte, dass ich die Schaltung/Bremsen eines anderen oder meines Rades beschädige.
Der Hausmeister hängte mir heute nicht nur einen Zettel an das Fahrrad, auf dem mir im Wiederholungsfall mit Entfernung des Rades gedroht wird, sondern warf das Fahrrad gleich noch um. Es hing, als ich es sah, an einem erhöhten Bordstein und die Bremse schleift jetzt (teure Reparatur) und das Schaltkabel ist herausgerissen.
Muß ich mir das gefallen lassen? Der Hausmeister hätte nur mal kurz an die Scheibe klopfen müssen, um mir das ganze in drei Sätzen zu sagen! Man kann doch miteinander reden! Es hat sich herausgestellt, dass er auch das Fahrrad meines Kollegen schon bei einer solchen Aktion beschädigt hat.
Was kann ich tun???
Hoffnungsvolle Grüße
Andrea

Hi Andrea,

wegen der Beschädigung: wenn Du nachweisen kannst, daß der Schaden vom Hausmeister verursacht wurde (umwerfen kann das Rad jeder Passant), ist er natürlich schadensersatzpflichtig. Aber nur die Kombination „Zettel von ihm“ und „Rad umgeworfen“ reicht nicht für den Nachweis das er es umgeworfen hat (und ich frage mich ernsthaft, welchen Grund er dazu haben sollte…).

Wegen dem Stellplatz: Hier ist erst mal die Frage ob der unerwünschte Stellplatz Privatgrund ist oder nicht. Ist er es nicht, hat der Hausmeister natürlich auch keinerlei Recht jemanden Vorschriften zu machen.
Aber ich vermute, daß es hier um Privatgrund geht. Dann kann der Hausmeister (entsprechende Ermächtigung des Eigentümers vorausgesetzt) als Besitzdiener das Hausrecht ausüben und Vorgaben zu Stellplätzen von Fahrzeugen machen. Er darf das Rad im Zweifel auch entfernen.
Was er aber keinesfalls darf: unverhältnismäßig handeln. D.h.: Müsste er bei der Entfernung des Rads fremdes Eigentum beschädigen (z.B. Schloß zerstören), so darf er das nur, wenn andere, höher gestellte Interessen (z.B. Sicherheit) die Entfernung erfordern. Mit Hinweisen auf das Erscheinungsbild des Bürohauses wird er dann nicht weit kommen. Weiteres Bsp.: kann er das Rad nach der Entfernung nur an einem Ort lagern zu dem Du keinen Zugang hast (und Du deswegen ein Taxi nehmen mußt), macht er sich evtl. ebenfalls schadensersatzpflichtig.
So viel zur Theorie…
Als praktischen Tip würde ich empfehlen: Ihr habt offensichtlich ein grundlegendes Problem mit den Stellplätzen. Von daher werdet Ihr im direkten Dialog mit dem HM auch keine Lösung erreichen. Gehe über Deine Vorgesetzten - hier muß geklärt werden, wo und wie ihr Eure Räder unterbringt und das sollte der Firmenverantwortliche mit dem Eigentümer klären.

Gruß Stefan

Superwütend!!!
Ich bin bei einem Unternehmen beschäftigt, das Räume in einem
größeren Bürogebäude angemietet hat. Auf dem Firmengrundstück
sind Fahrradständer aufgestellt, nur dort dürfen die Räder
laut Hausmeister abgestellt werden. Leider reichen die
Fahrradständer nicht für alle, so dass ich gezwungen bin, mein
Fahrrad an einem anderen Platz abzustellen. In Nähe des
Eingangs gibt es einen Pfosten, an dem ich mein teures Fahrrad
heute angeschlossen habe, ohne auch nur annähernd einen
Autofahrer, Passanten oder sonst wen zu behindern. Die andere
Alternative wäre gewesen, mein Fahrrad zwischen die anderen
Räder am Fahrradständer zu quetschen, was unweigerlich zur
Folge gehabt hätte, dass ich die Schaltung/Bremsen eines
anderen oder meines Rades beschädige.
Der Hausmeister hängte mir heute nicht nur einen Zettel an das
Fahrrad, auf dem mir im Wiederholungsfall mit Entfernung des
Rades gedroht wird, sondern warf das Fahrrad gleich noch um.
Es hing, als ich es sah, an einem erhöhten Bordstein und die
Bremse schleift jetzt (teure Reparatur) und das Schaltkabel
ist herausgerissen.
Muß ich mir das gefallen lassen? Der Hausmeister hätte nur mal
kurz an die Scheibe klopfen müssen, um mir das ganze in drei
Sätzen zu sagen! Man kann doch miteinander reden! Es hat sich
herausgestellt, dass er auch das Fahrrad meines Kollegen schon
bei einer solchen Aktion beschädigt hat.
Was kann ich tun???
Hoffnungsvolle Grüße
Andrea

Hei Stefan,

vielen Dank für Deine schnelle und umfangreiche Antwort! Das ganze ist tatsächlich auf einem Privatgrundstück passiert. Und warum der Mann die Räder umwirft? Keine Ahnung. Er macht das nicht mal verstohlen, sondern so, als wär’s das vernünftigste von der Welt. Er wurde mehrmals dabei beobachtet. Es ist ja nicht so, dass wir Mitarbeiter die Räder kreuz und quer auf dem Grundstück parken! Wir beschädigen nichts, behindern niemanden und für Firmenkunden sind die Räder auch nicht sichtbar. Aber wie Jürgen von der Lippe mal ganz treffend formulierte: Man muß sich wohl damit abfinden, dass die Menschheit zu ungefähr 5% aus A*********** besteht. Natürlich möchte sich keiner von den Mietern mit der Hausverwaltung anlegen und so lassen wir das ganze, wie so oft, auf sich beruhen. Und mein Fahrrad nehme ich ab jetzt ins Büro mit. Wenn es wieder fahrtüchtig ist…
Ich könnte trotzdem kotzen!!!
Aber Dir liebe Grüße für’s Wochenende!
Andrea

Hallo Andrea,
warum will sich keiner der Mieter mit der Hausverwaltung anlegen?
Ausserdem würde ich das nicht als „anlegen“ bezeichnen. Als Mieter, erst Recht im gewerblichen Bereich, ist man nicht der „dumme“ Mieter, sondern auch „Kunde“ des Vermieters. Ein solches Verhalten würde ich mir nicht bieten lassen und der Hausverwaltung das Problem schildern.
Oftmals kommt man zu einer einvernehmlichen Lösung, man muss es nur versuchen. Andererseits würde ich ebenso unmissverständlich ausdrücken, das ich im Wiederholungsfall den Hausmeister wegen Sachbeschädigung anzeigen würde. Wo kämen wir denn hin, wenn die Polizei Falschparker mit dem Bulldozer in den Graben schieben würde?
Der Hausmeister ist nur der Hausmeister, obs ihm passt oder nicht. Er ist Erfüllungsgehilfe des Vermieters. Das gibt ihm sicherlich das Recht, Dich darauf hinzuweisen daß das Abstellen von Fahrrädern in bestimmten Bereichen untersagt ist. Zu einer derartigen Eigenmacht befugt es ihn jedoch eindeutig nicht.
Gruss Sebastian