kann ein Vermieter einem zwei-Personen-Haushalt verbieten, auf dem Gehweg vor dem Haus zwei junge Fahrräder (keine Rostesel) abzustellen (keine Berührung der Hauswand oder Festketten an Regenrinne/Blumengitter)? Die Bürgersteigbreite umfasst dabei 1,77. Sonstige Abstellmöglichkeiten (Hinterhof, Keller etc) existieren nicht.
Vielen Dank für die Hilfe,
kann ein Vermieter einem zwei-Personen-Haushalt verbieten, auf
dem Gehweg vor dem Haus zwei junge Fahrräder (keine Rostesel)
abzustellen (keine Berührung der Hauswand oder Festketten an
Regenrinne/Blumengitter)? Die Bürgersteigbreite umfasst dabei
1,77. Sonstige Abstellmöglichkeiten (Hinterhof, Keller etc)
existieren nicht.
Hi, der VM kann alles Mögliche verbieten oder erlauben, solange es seinen Grund und Boden betrifft.
Wenn der Bürgersteig aber öffentlicher Grund ist, geht es ihn schlichtweg nichts an, wenn da 2 Fahrräder stehen und demzufolge hat er dann auch nicht das Recht, das Abstellen der Fahrräder zu verbieten.
MfG ramses90