Fahrrad vs Auto

Hallo zusammen.

Ich habe heute folgende Situation erlebt , die gerade noch mal gut ging

Die Radfaherrin hat geschimpft und der Autofahrer geflucht , das ging haarscharf ab , aber beide sind unbehelligt weiter gefahren.

mich würde es mal interessieren wie das rechtlich zu handhaben gewesen wäre , wenn es nicht glimpflich ausgegangen wäre .

Folgende Situation :

Eine Radfahrerin fährt auf dem Bürgersteig auf einer wenig befahrenen Nebenstrasse eines Industrie und Gewerbegebietes .
Ein Radweg ist nicht vorhanden.
Ein PKW fährt aus einem Gewerbeetrieb langsam heraus , muss aber wegen einer Hecke die Motorhaube bis auf den Bürgersteig vorfahren um den Strassenverkehr , der von links kommt einsehen zu können.

in dem moment kommt die Radfahrrin sehr zügig über den Bürgersteig von links geradelt .
Der Autofahrer konnte Sie nicht sehen.
Ein Fussgänger wäre um ein wesentliches langsamer gewesen , so das die breite der Einfahrt völlig ausreichen würde , dort gefahrlos vorzufahren ohne das ein Fussgänger gefährdet würde , aber ein Rennrad , das man auf über 25 km/geschätzt hat , eben nicht .

Wenn das Fahrrad am Strassenrand gefahren wäre , wäre es vor dem Auto gefahrlos vorbei , so weit vor käme das Auto nicht .

Wie gesagt , das hier ist gut ausgegangen , die Radfahrerin strauchelte zwar , kam aus der Spur , fuhr ruckartig vom Gehweg auf die Strasse und der PKW machte eine Vollbremsung , aber es hätte auch anderst ausgehen können.

mich interessiert dann das „was wäre wenn“

Toni

Hallo,
wenn das Auto vorsichtig vorgefahren ist (was zu beweisen waere, vom Autofahrer) hat der Radfahrer schuld, sofern dem Kindesalter entwachsen. Radfahrer haben auf dem Gehweg nichts zu suchen, und wenn schon, dann wenigstens anhalten koennen.

Mal uebertrieben, wenn da ein Flugzeug landet, hat der Autofahrer Mitschuld?
Gruss Helmut

Moin!

wenn das Auto vorsichtig vorgefahren ist (was zu beweisen
waere, vom Autofahrer) hat der Radfahrer schuld

Ich habe das OP so verstanden, dass der Autofahrer auf den Gehweg hinaus fahren musste, um überhaupt (wegen der Hecke) irgendwas sehen zu können.

Dann ist sicher auch der Autofahrer Schuld (wie das verteilt wird, entzieht sich meiner Kenntnis), denn der darf sich - wenn er nichts sieht - keinen cm allein bewegen, er muss sich dann einweisen lassen.

Und da es doch irgendwie so ist, dass beim Unfall mit Radfahrern der Radfahrer im Zweifelsfall immer besser weg kommt (das möge jemand mit mehr Ahnung genau definieren), würde ich vermuten (widerlegt zu werden, daran bin ich gewöhnt :wink:, dass der Autofahrer hier die meiste Schuld bekommt.

Sicher bin ich mir allerdings beim Einweisen wenn keine Sicht besteht.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

das dürfte wesentlich von der vorhandenen Beschilderung abhängen (Zeichen 240, 241 oder Kombination von Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10). Ohne diese zu kennen, wird man die Schuldfrage kaum beurteilen können.

Gruß
Ultra

Hallo,

Die Radfaherrin hat geschimpft und der Autofahrer geflucht, das ging haarscharf ab, aber beide sind unbehelligt weiter gefahren.
mich würde es mal interessieren wie das rechtlich zu handhaben gewesen wäre , wenn es nicht glimpflich ausgegangen wäre .
Folgende Situation :

Eine Radfahrerin fährt auf dem Bürgersteig auf einer wenig befahrenen Nebenstrasse eines Industrie und Gewerbegebietes.
Ein Radweg ist nicht vorhanden.
Ein PKW fährt aus einem Gewerbeetrieb langsam heraus , muss aber wegen einer Hecke die Motorhaube bis auf den Bürgersteig vorfahren um den Strassenverkehr, der von links kommt einsehen zu können.
in dem moment kommt die Radfahrrin sehr zügig über den Bürgersteig von links geradelt.
Der Autofahrer konnte Sie nicht sehen.

Also das ist schonmal ein guter Ansatzpunkt für eine Schuldzuweisung. Wer nichts sieht, sollte auch nicht fahren.

Ein Fussgänger wäre um ein wesentliches langsamer gewesen, so das die breite der Einfahrt völlig ausreichen würde, dort gefahrlos vorzufahren ohne das ein Fussgänger gefährdet würde, aber ein Rennrad, das man auf über 25 km/geschätzt hat, eben nicht.
Wenn das Fahrrad am Strassenrand gefahren wäre, wäre es vor dem Auto gefahrlos vorbei, so weit vor käme das Auto nicht.
Wie gesagt, das hier ist gut ausgegangen , die Radfahrerin strauchelte zwar, kam aus der Spur, fuhr ruckartig vom Gehweg auf die Strasse und der PKW machte eine Vollbremsung, aber es hätte auch anderst ausgehen können.

Ja, Auf der Straße hätte jemand die ruckartig vom Gehweg kommende Radfahrerin überfahren können.

mich interessiert dann das „was wäre wenn“

Also wenn es zum Zusammenstoß kommt, dann kann erstmal der Autofahrer versuchen seinen Schaden geltend zu machen. Also vielleicht einen Kratzer oder eine Beule. Der Radfahrer seinerseits kann versuchen, den Schaden an Fahrrad und Körper geltend zu machen.
Dann wäre in der Tat die Frage zu klären, wer wieviel Schuld am Unfall trägt.
Wenn auf dem Bürgersteig gefahren werden durfte, geht das ganz klar zu ungunsten des Autofahrers aus. Ansonsten gilt wohl inzwischen die Faustregel, dass bei solchen Verstößen von beiden Seiten (nichts gesehen einerseits und unerlaubterweise auf dem Bürgersetig gefahren andererseits) die Haftung zu 2/3 der Autofahrer und das restliche Drittel der Radfahrer bekommt.
Tendenziell hat man als Autofahrer bei Begegnungen mit schwächeren Verkehrsteilnehmern die schlechteren Karten, wenn es um die Haftung geht. Die Gerichte gehen auch davon aus, dass Autofahrer im Grunde immer mit Radfahrern rechnen müssen, auch auf dem rechten Gehsteig einer Einbahnstraße in Gegenrichtung. Außnahmen sind vielleicht Autobahne, aber sicher wäre ich mir da auch nicht wirklich.

Die Argumentation, dass nichts passiert wäre, wenn die Radfahrerin auf der Straße gefahren wäre, zieht also nicht. Die Frage ist, ob der Autofahrer dort ohne Sicht gefahrlos rausfahren konnte. Und eine Gefahr ist eben die jederzeitige Möglichkeit von kreuzenden Radfahrern.

Grüße

Ja, mit Radlern auf dem Gehweg hat man als Autofahrer immer und überall und aus allen Richtungen zu rechnen. Weil nämlich Kinder bis 8 J. sowieso auf dem Gehweg radfahren müsse n und Kinder bis 10 J. dürfen.

Ergänzend darf wohl der Hinweis gegeben werden, dass man umgekehrt mit Autos auf dem Gehweg nicht immer, überall und als allen Richtungen zu rechnen hat. Weil ein Auto auf einem Gehweg im Grunde ebensowenig etwas verloren hat wie ein erwachsener Radfahrer. (Im Zweifel kann man davon ausgehen, dass der Autofahrer sich die Gehwegüberfahrt nicht beim Tiefbauamt hat genehmigen lassen.) Und dass man nicht ohne Überquerung des Gehwegs Grundstücke befahren oder verlassen kann, ist allein das Problem desjenigen, der glaubt, auf dieses Grundstück (oder von ihm runter) mit dem Auto fahren zu müssen. Ich parke darum häufig auf den öffentlichen Parkplätzen am Straßenrand, von denen es gerade in Gewerbegebieten oft üppig viele gibt.

smalbop

Moin!

wenn das Auto vorsichtig vorgefahren ist (was zu beweisen
waere, vom Autofahrer) hat der Radfahrer schuld

Um ein paar Fragen zu beantworten , die hier anscheinend von mir undeutlich , oder als nicht relevant angesehen wurden.

Diese Seitenstrasse hat keinerlei Beschilderung was Radfashrer betrifft .
Es handelt sich um ein Industriegebiet , nicht eventuell missverstanden , Einkaufsgebiet .
Hier stehen mehrere Werke welche Elektroanlagen / Elektrogeräte für die Industrie herstellen , sowie dort eine Gerüstbaufirma ihr Lager hat , sowie das eine Umzugsfirma ihre LKW’s dort stehen hat.
eine Gegend die für Endkunden / Verbraucher eigentlich völlig uninteressant ist .
Der gösste Anteil von Fahrzeugen auf dieser Strasse sind LKW’s ab 7,5 Tonnen aufwärts

Der PKW Fahrer war ein Mitarbeiter einer dieser Elektrofirmen der vom Firmenparkplatz nach Feierabend nach Hause wollte .

vermutlich fährt 1 mal im Monat dort überhaupt ein Fahrradfahrer , da das nächste Wohngebiet rund 3 - 4 km weg ist , der übliche Fahrradverkehr ist in dem Gewerbegebiet zu vernachlässigen , da es eigentlich zu selten vorkommt , das dort jemand mit dem Fahrrad unterwegs ist .
Die Fahrradfahrerin war geschätzt zwischen 25 und 30 Jahre

Die wahrscheinlichkeit das dort Kinder mit Ihren Rädern auf dem Gehweg spielen ist so gross wie 6 richtige im Lotto

Toni

Moin!

Diese Seitenstrasse hat keinerlei Beschilderung was Radfashrer
betrifft .

Dann hat der Radfaher nichts auf dem Gehweg zu suchen.

Es handelt sich um ein Industriegebiet

Das ist irrelevant.

Der PKW Fahrer war ein Mitarbeiter einer dieser Elektrofirmen
der vom Firmenparkplatz nach Feierabend nach Hause wollte .

Also vermutlich schlichtweg Unachtsamkeit.

vermutlich fährt 1 mal im Monat dort überhaupt ein
Fahrradfahrer

Das ist irrelevant.

der übliche Fahrradverkehr ist in dem Gewerbegebiet zu
vernachlässigen , da es eigentlich zu selten vorkommt , das
dort jemand mit dem Fahrrad unterwegs ist .

Sag das dem Radfahrer, der statistisch gesehen nicht da gewesen sein kann, aber von einem 7,5-Tonner totgefahren wurde.
Ist also natürlich nicht relevant.

Die Fahrradfahrerin war geschätzt zwischen 25 und 30 Jahre

Wichtig ist nur, dass sie dem Kindesalter entwachsen war, also nichts auf dem Gehweg zu suchen hatte.

Die wahrscheinlichkeit das dort Kinder mit Ihren Rädern auf
dem Gehweg spielen ist so gross wie 6 richtige im Lotto

Wenn etwas passiert, werden nicht Wahrscheinlichkeiten zur Bewertung herangezogen.

Liebe Grüße,
-Efchen

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AG Hannover, Urteil vom 29.03.2011 - 562 C 13120/1
AG Hannover: Auf Bürgersteig fahrender Radfahrer haftet bei Unfall allein für Schaden

Weiter: http://beck-aktuell.beck.de/news/ag-hannover-auf-bue…

AG Hannover: Auf Bürgersteig fahrender Radfahrer haftet bei Unfall allein für Schaden

Das erinnert mich ein wenig an die Schlagzeile, dass ein Gericht Hartz-IV-Empfängern das Lotto-Spielen verboten hätte.

Weiter:
http://beck-aktuell.beck.de/news/ag-hannover-auf-bue…

Das ist jedoch kein Grundsatzurteil sondern eines für den konkreten Fall bei dem die konkreten Umstände gewürdigt worden waren.
Hier mal ein anderes: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/unfall-radfahr…
Hier hat der Radfahrer so ziemlich alles falsch gemacht. Jedenfalls wenn man das mit dem im Ausgangsposting geschilderten Umständen vergleicht. Nun mach da mal eine grundsätzliche Aussage zum Thema Haftung im Falle eines Unfalls von Radfahren mit PKWs auf Gehwegen.
Es kommt wie immer drauf an. Und wer dann in der Aufregung am besten vor der Polizei gleich lospoltert, dass er ja nichts sehen konnte und deswegen einfach losgefahren sei und außerdem der Radfahrer hier sowieso nichts zu suchen hatte, hat womöglich schon den zweiten Fehler gemacht.

Den einzige allgemeingültige Aussage, die man da treffen kann, ist wohl die, die Klappe zum Sachverhalt halten und zunächst zum Anwalt zu laufen.

Grüße

http://beck-aktuell.beck.de/news/ag-hannover-auf-bue…

Das ist jedoch kein Grundsatzurteil sondern eines für den
konkreten Fall bei dem die konkreten Umstände gewürdigt worden
waren.
Hier mal ein anderes:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/unfall-radfahr…
Hier hat der Radfahrer so ziemlich alles falsch gemacht.
Jedenfalls wenn man das mit dem im Ausgangsposting
geschilderten Umständen vergleicht. Nun mach da mal eine
grundsätzliche Aussage zum Thema Haftung im Falle eines
Unfalls von Radfahren mit PKWs auf Gehwegen.

Das ist angesichts dieser beiden Urteile relativ leicht möglich: Ein Radfahrer, der verbotswidrig auf dem Gehweg fährt, wird bei einem Zusammenstoß mit einem aus einer Einfahrt kommenden Auto zumindest den wesentlichen Teil, wenn nicht gar den gesamten Teil der Schuld tragen müssen. Beim zweiten Urteil waren es nämlich zwei Drittel, beim ersten drei Drittel.

Am Ende bleibt in jedem Fall die Erkenntnis: Radfahrer gehören auf die Straße.

Gruß
Ultra

Hallo,

Das ist angesichts dieser beiden Urteile relativ leicht
möglich: Ein Radfahrer, der verbotswidrig auf dem Gehweg
fährt, wird bei einem Zusammenstoß mit einem aus einer
Einfahrt kommenden Auto zumindest den wesentlichen Teil, wenn
nicht gar den gesamten Teil der Schuld tragen müssen. Beim
zweiten Urteil waren es nämlich zwei Drittel, beim ersten drei
Drittel.

Also wenn ich das zweite Urteil richtig verstanden habe, dann war die Verteilung 2/3 und 1/3 schon die Ausnahme, weil es vom Radfahrer schon eine besondere Dämmlichkeit war. Ist natürlich reine Spekulation, aber wenn er nicht entgegen der Einbahnstraße und auch noch auf der falschen Seite gewesen wäre, dann hätte wohl der Autofahrer die 2/3 bekommen.

Am Ende bleibt in jedem Fall die Erkenntnis: Radfahrer gehören auf die Straße.

Na, wenn das schon für Radfahrer gilt, sollte man das für Autofahrer erst recht annehmen. Insofern können dann ja keine Unfälle mit Radfahren und Autos auf dem Gehweg passieren.

Grüße

Also wenn ich das zweite Urteil richtig verstanden habe, dann
war die Verteilung 2/3 und 1/3 schon die Ausnahme, weil es vom
Radfahrer schon eine besondere Dämmlichkeit war.

Der Unterschied bei den beiden Urteilen scheint darin zu liegen, wie die Betriebsgefahr des Autos bewertet wird. Hannover sagt, das Fehlverhalten des Radfahrers sei so groß, dass die Betriebsgefahr keine Rolle mehr spiele. München sagt, trotz des Fehlverhaltens des Radfahrers müsse man die Betriebsgefahr noch zu einem Drittel berücksichtigen.

Man müsste sich für eine genaue Bewertung wahrscheinlich die beiden Urteile durchlesen, dennoch überzeugt mich Hannover auf den ersten Blick nicht. Die Betriebsgefahr ist nach meinem Verständnis nämlich grundsätzlich unabhängig vom Verhalten im Einzelfall zu sehen.

Ist natürlich
reine Spekulation, aber wenn er nicht entgegen der
Einbahnstraße und auch noch auf der falschen Seite gewesen
wäre, dann hätte wohl der Autofahrer die 2/3 bekommen.

Es bekam zum Beispiel ein Autofahrer zwei Drittel der Schuld zugesprochen, als er mit einer Radfahrerin zusammenstieß, die entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg fuhr: http://www.finanz-duell.de/news-artikel/recht/radler…. Auch hier wurde die Betriebsgefahr des Austos angeführt.

Am Ende bleibt in jedem Fall die Erkenntnis: Radfahrer gehören auf die Straße.

Na, wenn das schon für Radfahrer gilt, sollte man das für
Autofahrer erst recht annehmen. Insofern können dann ja keine
Unfälle mit Radfahren und Autos auf dem Gehweg passieren.

Entscheidend ist, dass die Autofahrer sich nicht uneingeschränkt auf ein Fehlverhalten der Radfahrer berufen können. Radfahrer sind die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Autofahrer müssen auch mit dem Fehlverhalten der Radfahrer rechnen. Da es eben gerade zu Begegnungen kommt, bringt es vielerorts nichts, den Radverkehr zum Beispiel durch Radwege zu separieren.

Gruß
Ultra