Hallo zusammen.
Ich habe heute folgende Situation erlebt , die gerade noch mal gut ging
Die Radfaherrin hat geschimpft und der Autofahrer geflucht , das ging haarscharf ab , aber beide sind unbehelligt weiter gefahren.
mich würde es mal interessieren wie das rechtlich zu handhaben gewesen wäre , wenn es nicht glimpflich ausgegangen wäre .
Folgende Situation :
Eine Radfahrerin fährt auf dem Bürgersteig auf einer wenig befahrenen Nebenstrasse eines Industrie und Gewerbegebietes .
Ein Radweg ist nicht vorhanden.
Ein PKW fährt aus einem Gewerbeetrieb langsam heraus , muss aber wegen einer Hecke die Motorhaube bis auf den Bürgersteig vorfahren um den Strassenverkehr , der von links kommt einsehen zu können.
in dem moment kommt die Radfahrrin sehr zügig über den Bürgersteig von links geradelt .
Der Autofahrer konnte Sie nicht sehen.
Ein Fussgänger wäre um ein wesentliches langsamer gewesen , so das die breite der Einfahrt völlig ausreichen würde , dort gefahrlos vorzufahren ohne das ein Fussgänger gefährdet würde , aber ein Rennrad , das man auf über 25 km/geschätzt hat , eben nicht .
Wenn das Fahrrad am Strassenrand gefahren wäre , wäre es vor dem Auto gefahrlos vorbei , so weit vor käme das Auto nicht .
Wie gesagt , das hier ist gut ausgegangen , die Radfahrerin strauchelte zwar , kam aus der Spur , fuhr ruckartig vom Gehweg auf die Strasse und der PKW machte eine Vollbremsung , aber es hätte auch anderst ausgehen können.
mich interessiert dann das „was wäre wenn“
Toni
, dass der Autofahrer hier die meiste Schuld bekommt.