Fahrrad: Wann darf man nebeneinander fahren?

Hi.

Normalerweise darf man ja auf der Straße als Radfahrer nicht nebeneinander fahren.
Ich habe aber schwach in Erinnerung, dass man ab einer bestimmen Gruppenstärke doch nebeneinander fahren darf (oder sogar muss?).

Wer kennt sich da aus?

Markuss

§ 2 StVO

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

Ansonsten gibts für Radsportvereine Ausnahmegenehmigungen. Als ich vor X jahren gefahren bin, war das tatsächlich an einer Personenzahl festgemacht, kann mich aber nicht mehr erinnern, wie viele es waren.

M.

Hmm.

Was ist, wenn man argumeniert: Eine Kette von 30 Radfahrern hintereinander behindert den Verkehr mehr als 15x2 nebeneinander??

Gruß
Markuss

Hier die Lösung
§ 27 Abs. 1 StVO:
(…) Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. (…)

Gruß

Markus

Siehe Markus Mellies :wink: OwT
Verkehrsrecht war noch nie mein Steckenpferd :wink: OwT

Kleine Gruppen machen?
Hallo Markuss,

also wir machen immer keine Gruppen, wenn wir mit vielen anderen auf dem Radl unterwegs sind. Immer so 4 bis 5 Leute hintereinander und dann etwas Platz lassen, damit überholende Autos gut dazwischen reinfahren können (denn wenn’s eng wird mit dem Gegenverkehr, dann drücken die oft einfach nach rechts rüber. Und da ist dann egal, wer im Recht ist, der Fahrradfahrer ist immer der schwächere).

Ist villeicht nicht genau das, was Du hören wolltest, hilft aber vielleicht, auch wieder gesund heim zu kommen.

Grüße und schönes Radeln, Nina

DANKEEEEEE!!! (owT)
o
w
T